Tutzing:Diebestour im Drogenrausch

Tutzing: Ein Einbrecher an der Glastüre: In Tutzing war ein Täter in zwei Nächten unterwegs, war dabei aber nur teilweise erfolgreich.

Ein Einbrecher an der Glastüre: In Tutzing war ein Täter in zwei Nächten unterwegs, war dabei aber nur teilweise erfolgreich.

(Foto: Nicolas Armer/dpa)

Ein Einbrecher filmt seine Tat, um sie im Netz hochzuladen: Der junge Mann benötigt dringend Geld und geht mit einem Tierabwehrspray und Sehschlitzen in der Wollmütze auf Diebestour.

Von Christian Deussing, Tutzing

Im Drogenrausch und erheblich alkoholisiert hat ein junger Mann in der Weihnachtszeit vor zwei Jahren versucht, in eine Drogerie und ein Immobilienbüro in Tutzing einzudringen. Laut Anklage hatte der damals 18-Jährige in der Nacht auf die automatischen Schiebetüren eingetreten und mit einem Messer in die Gummidichtungen gestochen. Dennoch gelang es ihm nicht einzubrechen. Drei Nächte später zertrümmerte der Tutzinger dann mit einem Hammer Bildschirm und Kamera eines Geldautomaten am Bahnhof und schlug das Fenster der örtlichen Tankstelle ein, aus der er Tabakwaren und ein Tablet erbeutete. Dabei verlor er jedoch ein Tierabwehrspray, weshalb der Auszubildende am Donnerstag vor dem Jugendschöffengericht Starnberg auch wegen Diebstahls mit Waffen angeklagt wurde. Der Gesamtschaden betrug der Anklage zufolge etwa 5500 Euro.

Wegen neurologischen Schädigungen, einer früheren Drogen- und Alkoholabhängigkeit sowie - laut Gutachten - "mangelnder Impulskontrolle" wurde der nunmehr 20-Jährige aber freigesprochen: Ein rechtsmedizinischer Sachverständiger hält eine Schuldunfähigkeit des Angeklagten für möglich. Der Toxikologe berichtete von motorischen Ausfällen während der Straftaten des Angeklagten, die auch ein Anwohner in der Nähe des Drogeriemarktes bemerkt hatte. Der Zeuge habe mitgeteilt, dass der Täter unkoordiniert und schwankend versucht hatte, in die Drogerie einzudringen, berichtete eine Polizistin im Prozess. Dabei sei der Angeklagte hingefallen und etwa zwei Minuten liegen geblieben.

Der Täter hatte in der Nähe der Tankstelle ein Depot für seine Beute angelegt

Der 20-Jährige räumte die Straftaten ein, soweit er sich noch daran erinnern konnte. Seine Taten hatte er zeitweise mit dem Handy gefilmt und kommentiert, um sie auf einer speziellen Internet-Plattform hochzuladen. An seine Taten in diesen zwei Nächten konnte sich der Angeklagte nur teilweise erinnern, weil er nach eigenen Angaben zuvor unter anderem Wodka getrunken und "Kräutermischungen" sowie andere Drogen konsumiert hatte. Er habe für weiteren Stoff Geld benötigt und sich damals "ziemlich unter Druck gefühlt". Der Tutzinger, der eine Wollmütze in eine Maske mit Sehschlitzen umfunktioniert hatte, war kurz nach dem Einbruch in die Tankstelle auf der Flucht von einer Polizeistreife gefasst worden. Der Täter habe einen Rucksack dabei gehabt und freiwillig sein Beutedepot in der Nähe gezeigt, berichtete einer der Streifenpolizisten in der Verhandlung.

Mittlerweile hat der Angeklagte mehrere Entzugstherapien absolviert, in einem Berufsbildungswerk eine Ausbildung zum IT-Kaufmann begonnen und dort auch erfolgreich die Probezeit überstanden. Er sei sehr motiviert und auf gutem Weg, bestätigte der Betreuer die positive Entwicklung des jungen Mannes. Das würdigte auch die Staatsanwältin und hielt die Schuldunfähigkeit des Angeklagten zu den damaligen Tatzeiten für nicht ausschließbar. Die Anklägerin beantragte daher einen Freispruch, dem das Gericht folgte und sich in der Begründung vor allem auf die Aussagen des Gutachters bezog.

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