Fußball:Freiheitsstrafe nach Nizza-Ausschreitungen

Gut vier Monate nach den Fußball-Krawallen von Nizza ist ein Fan des Bundesligisten 1. FC Köln wegen schweren Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. In ihrer Urteilsbegründung am Mittwoch vor dem Amtsgericht Bergisch Gladbach attestierte die Richterin dem geständigen Angeklagten zwar "glaubhafte Reue", äußerte aber Zweifel an dessen Beteuerung, sich "von der Szene gelöst" zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht blieb nur knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten ohne Bewährung gefordert hatte. Die langjährige Szenezugehörigkeit und die Vorstrafen des Gerüstbauers aus Bergisch Gladbach wirkten sich negativ auf das Strafmaß aus. Vor dem Conference-League-Spiel am 8. September 2022 war es in Nizza zu schweren Ausschreitungen zwischen Anhängern des 1. FC Köln und des OGC Nizza gekommen, über 40 Menschen wurden verletzt.

© SZ vom 26.01.2023 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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