Landkreis Dachau:840 Fußballfelder Fläche für Bäche und Flüsse

Landkreis Dachau: Gewässer-Randstreifen am Webelsbach bei Breitenau

Gewässer-Randstreifen am Webelsbach bei Breitenau

(Foto: Niels P. Jørgensen)

Das Wasserwirtschaftsamt hat die Gewässer im Landkreis fertig kartiert: An 69 Prozent der Ufer braucht es Grünstreifen. Wo genau, das kann man jetzt online nachschauen.

Von Alexandra Vettori, Dachau

Fünf Meter breite Streifen ohne Gift und Dünger an Fließgewässern, das war eine der Forderungen beim erfolgreichen Volksbegehren "Rettet die Bienen" im Jahr 2019. Jetzt hat das Wasserwirtschaftsamt München, das für den Landkreis Dachau zuständig ist, auch hier die Kartierung abgeschlossen: An 69 Prozent der 900 Kilometer Fließgewässer im Landkreis ist ein Gewässerrandstreifen nötig. Laut Wasserwirtschaftsamt ist das eine Fläche von 600 Hektar oder 840 Fußballfeldern. Wo genau Streifen bereits sind oder noch entstehen müssen, ist seit kurze, auf der Homepage des Wasserwirtschaftsamts München nachzulesen. (www.wwa-m.bayern.de/fluesse_seen/gewaesserrandstreifen/randstreifen_dah/index.htm).

Weil vor vier Jahren 18,3 Prozent der Stimmberechtigten in die Rathäuser gegangen sind, um für mehr Artenvielfalt zu unterschreiben, nahm der Landtag das Volksbegehren gleich an, das Bayerische Naturschutzgesetz wurde ohne Volksentscheid geändert. Danach darf seit 1. August 2019 in freier Natur entlang natürlicher oder naturnaher Bäche, Flüsse und Seen ein fünf Meter breiter Streifen ab Ufer nicht mehr garten- oder ackerbaulich bearbeitet werden. Grünlandnutzung aber ist weiter möglich.

In den vergangenen zehn Monaten hat das Wasserwirtschaftsamt München die 900 Kilometer Ufer von Bächen und Flüssen im Landkreis Dachau überprüft. Dass das erst Jahre nach dem Bürgerentscheid der Fall war, hat einen einfachen Grund: Das Wasserwirtschaftsamt München ist außer für Dachau auch für die Landkreise München, Freising, Erding und Fürstenfeldbruck zuständig. Zusätzlich trafen sich die Männer und Frauen aus dem Wasserwirtschaftsamt mit örtlichen Wasser- und Bodenverbänden und Vertretern von Landwirtschaft und Gemeinden zu Begehungen. Wie das Wasserwirtschaftsamt mitteilt, habe man so Fragen und Unklarheiten vor Ort klären können.

Unklarheiten gibt es durchaus, sind an künstlichen Ent- und Bewässerungsgräben, grünen Gräben ohne dauerhaftes Wasser doch keine Uferrandstreifen nötig, deren Unterscheidung von naturnahen Bächen aber manchmal eindeutig. Mit dem neuen Online-Angebot, das Karten im Maßstab von 1:25000 für jede Gemeinde enthält, hofft man im Wasserwirtschaftsamt, Landwirten und anderen Uferanliegern ein Stück Planungssicherheit an die Hand zu geben.

Die meisten Anlieger halten schon Uferrandstreifen frei

Auf Nachfrage beim Wasserwirtschaftsamt teilt Florian Klein mit, dass die Landwirte und andere Uferanlieger im Landkreis Dachau bereits "größtenteils einen Randstreifen angelegt haben". Das bestätigt auch die Beobachtung von Roderich Zauscher, dem Dachauer Kreisvorsitzenden beim Bund Naturschutz: "Es schaut so aus, als würden sich die meisten daran halten." Immerhin hat der Freistaat hat einen Anreiz geschaffen: Als Ausgleich für die Freihaltung der Gewässerrandstreifen gibt es fünf Jahre lang 500 Euro je Hektar und Jahr.

Betroffene Grundstückseigentümer und -eigentümerinnen haben jetzt noch bis Mitte Februar Zeit, um Rückmeldung an das Wasserwirtschaftsamt zu geben. Dann schaut man sich strittige Abschnitte noch einmal an. Ob die Vorgaben eingehalten werden, das zu überprüfen ist dann Aufgabe der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt.

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