Kreispolitik:Fonds für Verhütungsmittel gebilligt

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Frauen und Männer mit geringem Einkommen können im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen Anträge stellen.

Von Alexandra Vecchiato, Bad Tölz-Wolfratshausen

Frauen und Männer, die sich keine Verhütung leisten können, erhalten Hilfe vom Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen. 10.000 Euro stehen der Schwangerenberatung in diesem Jahr zur Verfügung, um Bürgerinnen und Bürgern mit geringem Einkommen zu unterstützen. Die Entscheidung im Kreisausschuss war nicht einstimmig. Grund ist, dass die finanziellen Mittel, die seit 2021 im Kreis-Haushalt berücksichtigt werden, in den vergangenen Jahren nur in geringem Maße abgerufen wurden.

Im Juni 2021 gingen im Landratsamt auf der Tölzer Flinthöhe die ersten Anträge ein. Insgesamt waren es 15 Anfragen, und für alle hätten die Kosten übernommen werden können. Zur Auszahlung kam es jedoch nur bei elf Fällen in Höhe von etwa 2880 Euro. Beantragt wurden Langzeitverhütungen von drei bis fünf Jahren meist in Form von Kupfer-Plastikspiralen (circa 250 Euro), einer Hormonspirale (405 Euro) und -implantat (330 Euro). Wegen rechtlicher Probleme war die Antragstellung zum Verhütungsmittelfonds im Jahr 2022 erst nach juristischer und datenschutzrechtlicher Freigabe von August 2022 an wieder möglich. Im Haushaltsjahr 2022 gab es nur fünf Anfragen. Auch dabei handelte es sich viermal um verschiedene Modelle der Spirale und einmal um die Pille. Es wurden Kostenübernahmeerklärungen in Höhe von insgesamt 1384 Euro bewilligt. Zur Abrechnung kamen jedoch nur 780 Euro, da zwei Frauen letztlich doch keinen Gebrauch machten.

Dabei ist eine finanzielle Unterstützung wünschenswert. 2004 fiel die Kostenübernahme der Verhütungsmittel für Menschen mit geringem Einkommen in Deutschland nach der Sozialreform (Gesundheitsmodernisierungsgesetz und Einführung Hartz IV) weg. Eine fatale Situation, findet die zuständige Abteilung im Landratsamt. Angesichts der gestiegenen Kosten für die Gesundheitsversorgung können Verhütungsmittel von Frauen und Männern, die auf Sozialleistungen angewiesen sind oder nur über ein geringes Einkommen verfügen, oft nicht finanziert werden.

Weil aber bislang der Fonds nie ausgeschöpft wurde, schlug Susanne Merk (Freie Wähler) vor, die Mittel um die Hälfte zu kürzen. Dem widersprach Birgit Teschendorff von der Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen. Die vergangenen Jahre seien nicht repräsentativ, sagte sie. Die Beratungsstelle gehe eigentlich von zwei Anfragen im Monat aus. Es wäre daher wünschenswert, in diesem Jahr zu überprüfen, wie viele Menschen, überwiegend Frauen, von dem Angebot tatsächlich Gebrauch machen werden. Denn die Krankenkassen dürften die Kosten etwa für Spiralen nicht mehr übernehmen. "Wir würden gerne im Beratungsgespräch derartiges anbieten können", sagte Teschendorff. Man müsse auch bedenken, dass eventuell nur zaghaft nach einer Kostenübernahme nachgefragt werde, weil das Thema immer noch "viel zu schambesetzt" sei. Mindestens zwei Jahre solle, so die Beraterin, der Verhütungsmittelfonds aufgelegt werden, "um überhaupt etwas aussagen zu können".

Nicht nur der Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen hat einen Verhütungsmittelfonds für Bedürftige aufgelegt. Garmisch-Partenkirchen stellt seit dem Jahr 2020 jährlich 20.000 Euro bereit, Weilheim-Schongau und Miesbach seit 2022 jeweils 10.000 Euro.

www.lra-toelz.de/schwanger

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