Aktuelles Lexikon:Grundsteuer

Aktuelles Lexikon: Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung haben viele Eigentümer nicht eingehalten.

Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung haben viele Eigentümer nicht eingehalten.

(Foto: Imago/Sascha Steinach/Imago/Steinach)

Schon die alten Römer haben die Abgabe erhoben, von der heute die Kommunen profitieren.

Von Johanna Pfund

Noch bis Mitternacht dieses 31. Januar ist Zeit, dann sollten alle Eigentümer von Gebäuden, Wohnungen sowie land- und forstwirtschaftlichen Flächen in Deutschland ihre Grundsteuererklärung abgegeben haben. Es ist zu bezweifeln, dass dem so sein wird. Bisher liegen in manchen Bundesländern erst die Hälfte oder zwei Drittel der Erklärungen vor, obwohl die Abgabefrist verlängert wurde. Das mag mit an der Vorlage liegen; zig Seiten Anleitung lassen vermuten, dass die Erklärenden viele Fehler machen können. Zudem unterscheiden sich die Regeln in den Bundesländern, und so manche Eigentümer bocken - weil ja den Finanzämtern eigentlich die Daten zu Flurstücken und Bebauung vorliegen. Wie auch immer, es muss sein. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2018 eine Reform verfügt, denn die Steuer basierte im Osten auf Daten von 1935, im Westen von 1964. Die Grundsteuer kannten schon die Römer, als Grundzehnt war sie im Mittelalter üblich. Ein bundeseinheitliches Grundsteuergesetz gibt es seit 1951. Die Einnahmen aus der Grundsteuer A - für Land- und Forstwirtschaft - sowie Grundsteuer B - für alle anderen Flächen - stehen den Kommunen zu, die damit einen Teil ihrer Ausgaben bestreiten. Die Kommunen legen dafür den sogenannten Hebesatz fest, was dazu führt, dass Eigentümer je nach Gemeindezugehörigkeit unterschiedlich hohe Steuern bezahlen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: