Winterurlaub:Zu wenig oder zu viel Schnee - gibt es Geld zurück?

Winterurlaub: Die Schneelage im Skiurlaub lässt sich nur schwer im Voraus planen: In der Saison 2022/23 blieb es rechts und links der Pisten lange grün - und dann fiel mancherorts so viel Schnee, dass auf manchen Straßen die Schneeketten aufgezogen werden mussten.

Die Schneelage im Skiurlaub lässt sich nur schwer im Voraus planen: In der Saison 2022/23 blieb es rechts und links der Pisten lange grün - und dann fiel mancherorts so viel Schnee, dass auf manchen Straßen die Schneeketten aufgezogen werden mussten.

(Foto: imago/Action Pictures; Oliver Willikonsky/imago)

Ein Skiurlaub ist teuer. Umso ärgerlicher ist es, wenn dann das Wetter nicht passt. Wie sich Urlauber absichern können - und wann sie Pech haben.

Von Eva Dignös

Spontan in den Skiurlaub fahren - schöne Idee, wenn es frisch geschneit hat. Aber gerade in den Schulferien ist das kaum realisierbar. Familien legen sich oft ein ganzes Jahr im Voraus fest, weil Quartiere in der Hochsaison rar sind und bezahlbare erst recht.

Ein Skiurlaub ist ein teures Vergnügen. Als Gegenleistung wünscht man sich perfekte Tage. Doch das zentrale Element - der Schnee - neigt zur Unberechenbarkeit. Viel zu wenig war es zu Beginn der aktuellen Saison. Aber viel zu viel soll es auch nicht sein. Lässt sich ein Skiurlaub gegen Wetterkapriolen absichern? Gibt es eine Chance, sich auf Schneemangel zu berufen und kostenlos zu stornieren? Die Rechtslage im Überblick:

Unterkunft

Die meisten Winterurlauber buchen individuell: Sie reservieren ihr Quartier über ein Hotelbuchungsportal oder direkt bei der Unterkunft. Schnee herbeizaubern kann selbst der aufmerksamste Gastgeber nicht. Muss er auch nicht: Für Schneemangel ist er nicht verantwortlich. "Die eingeschränkte Tauglichkeit der Umgebung hinsichtlich der beabsichtigten Freizeitgestaltung stellt keinen Mangel der Mietsache dar", formuliert es Paul Degott, auf Reiserecht spezialisierter Rechtsanwalt aus Hannover. Solange das Zimmer erreich- und benutzbar ist, gibt es keinerlei juristische Grundlage, einen geringeren Preis zu verlangen oder kostenlos von der Buchung zurückzutreten.

Umgekehrt gilt: Ist die Zufahrt zum Hotel nicht möglich, weil die Straße seit einem Lawinenabgang unpassierbar ist, können Urlauber das Hotel kostenlos stornieren und bekommen das Geld zurück, das sie für ihre Unterkunft möglicherweise schon gezahlt haben. Ist die Anfahrt lediglich etwas mühsamer, weil nur auf Umwegen möglich, gilt diese Regel nicht. Auch wenn binnen drei Tagen die Straße wieder frei und die Anreise machbar ist, kann der restliche Urlaub nicht einfach kostenlos storniert werden.

Die Buchung rückgängig zu machen, ist dabei nicht das Problem - nur werden dafür in der Regel Gebühren in Rechnung gestellt. Oft sind sie gestaffelt: je näher der Reisetermin, desto teurer wird es, bis hin zum kompletten Zimmerpreis.

Kurzfristig ohne finanziellen Verlust absagen können Gäste nur, wenn diese Möglichkeit in den Vertragsbedingungen vorgesehen ist. Eine Woche vorher kostenlos stornieren - früher war das undenkbar. Doch seit der Corona-Pandemie legen sich viele Gäste nicht mehr so gern langfristig fest, viele Hotels reagieren darauf mit großzügigen Konditionen, vor allem außerhalb der gut gebuchten Hauptsaison. Auf Online-Buchungsportalen lassen sich die Suchergebnisse entsprechend filtern.

Ansonsten bleibt nur die Hoffnung auf die Kulanz des Gastgebers. Vielleicht lässt er sich bei Stammgästen darauf ein, die Buchung in einen Gutschein für das kommende Jahr umzuwandeln.

Pauschalurlaub

Sobald Urlauber mindestens zwei Leistungen kombiniert buchen, spricht man von einer Pauschalreise. Das können Anreise und Unterkunft sein, aber auch ein Paket aus Hotel und mehrtägigem Skikurs, der mindestens 25 Prozent des Gesamtpreises ausmacht.

Pauschalurlauber sind rechtlich besser abgesichert: Erfüllt der Veranstalter nicht, was er in der Reisebeschreibung zugesagt hat, kann man einen Teil des Reisepreises zurückverlangen und möglicherweise Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden noch obendrauf geltend machen. Doch greift diese Absicherung auch bei Tauwetter? Oder wenn es so kalt ist, dass man es nur ein Stündchen auf der Piste aushält?

"Das ist eine Laune der Natur und stellt für sich genommen keinen Reisemangel dar", sagt Reiserechtsexperte Degott. Eine grüne Piste ist juristisch betrachtet ein "allgemeines Lebensrisiko", für das niemand verantwortlich gemacht werden kann. "Auch wenn eine Pauschalreise vorliegt, haftet der Reiseveranstalter grundsätzlich nicht für das Fehlen der zum Skifahren notwendigen sicheren Schneeverhältnisse", sagt Degott. Sofern er nicht das Winterwunderland explizit versprochen hat: Hat der Veranstalter in seinem Katalog oder auf seiner Website bestimmte Zusagen zum Reiseziel gemacht, ist von "Schneegarantie", "Schneesicherheit" oder "Schneeabenteuern" die Rede, könnten, so der Jurist, Minderungsansprüche für die Reisetage bestehen, an denen kein Skifahren möglich war.

Skikurs

Den Skikurs für die Kinder hat man schon vor Wochen gebucht, damit der Platz sicher ist. Doch jetzt würde man eigentlich lieber verzichten, weil zu wenig Schnee liegt, weil es zu kalt ist, weil die Kleinen keine Lust mehr haben. Hier lohnt sich ein genauer Blick in die Geschäftsbedingungen der Skischule, denn die Konditionen sind von Anbieter zu Anbieter verschieden. Manchmal kann noch am Tag vor Kursbeginn kostenlos storniert werden, während andernorts dann bereits ein Teil der Kursgebühr fällig wird. Und es gibt Skischulen, bei denen bei Gruppenkursen gar keine Erstattung möglich ist - außer, das Kind ist mit Attest belegbar krank geworden. Muss der Kurs mangels Schnee rund um den Zauberteppich von der Skischule ganz abgesagt werden, gibt es in der Regel das Geld zurück, manchmal allerdings abzüglich einer Bearbeitungsgebühr.

Skipass

Immer mehr Skigebiete arbeiten mit dynamischen Preisen: Wer im Vorverkauf ordert, bekommt den Skipass günstiger als derjenige, der ihn erst am Skitag am Kassenhäuschen kauft. Schon für einen Tagespass sind 20 bis 30 Euro Ersparnis drin. Auch Skigebiete ohne dynamische Preismodelle haben mittlerweile oft einen Onlineshop, mit dem man sich das Anstehen an der Kasse und das Hantieren mit Geldscheinen und Kreditkarte mit kalt-steifen Fingern spart.

Ist es riskant, sich so früh festzulegen? Wie so oft, gilt auch hier: Erst die Konditionen lesen, dann kaufen. Meist kann der Skipasskauf tatsächlich nicht mehr rückgängig gemacht werden. Aber es gibt auch verbraucherfreundlichere Optionen. Am Arlberg zum Beispiel können online gekaufte Skipässe bis zu 14 Tage nach Kauf zurückgegeben werden, sofern sie noch nicht benutzt wurden. Im Zillertal geht das ohne Befristung, solange man den Pass nicht eingesetzt hat. Für einen "Ski amadé"-Pass kann beim Kauf eine Stornoversicherung abgeschlossen werden. Am Südtiroler Kronplatz dagegen wird der Kaufpreis für Skipässe "keinesfalls rückerstattet", auch dann nicht, wenn sie "vor Beginn der Gültigkeitsdauer" gekauft wurden und dann doch nicht gebraucht werden.

Kein Geld zurück gibt es, wenn wegen Sturm und Schneetreiben oder wegen dürftiger Schneelage nur ein Teil der Lifte und Gondeln fährt. Skifahren ist ein Draußen-Sport - Wetter gehört dazu.

Zur SZ-Startseite
Dreizinnenhütte, Sunset over Monte Paterno, Tre Cime di Lavaredo and Locatelli hut covered with snow, Sesto Dolomites, South Tyrol, Italy

SZ PlusWinterurlaub
:Wintersport abseits der Piste

In den höheren Lagen gibt es ausreichend Schnee, dazu scheint die Sonne. Was gibt es also Schöneres, als hinaus in die Natur zu gehen? Zehn Ziele, die auch gute Alternativen zum alpinen Skifahren anbieten.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: