Moosburger Stadtrat vertagt Beschluss:Autos runter von der Straße

Moosburger Stadtrat vertagt Beschluss: Im Idealfall, so der Wunsch der Stadträte, parken die Leute ihre Fahrzeuge nicht auf den Moosburger Straßen, sondern auf dem eigenen Grundstück, wo die nötigen Stellflächen nachgewiesen werden müssen.

Im Idealfall, so der Wunsch der Stadträte, parken die Leute ihre Fahrzeuge nicht auf den Moosburger Straßen, sondern auf dem eigenen Grundstück, wo die nötigen Stellflächen nachgewiesen werden müssen.

(Foto: Marco Einfeldt)

Moosburg soll eine neue Stellplatzsatzung bekommen, um das Parkchaos, das teilweise in der Stadt herrscht, einzudämmen. Allerdings müssen erst noch Änderungen in den Entwurf eingearbeitet werden. Und alle Probleme kann die Satzung allein ohnehin nicht lösen.

Von Alexander Kappen, Moosburg

Zugeparkte Wohnviertel, Chaos auf den Straßen, aber auch veränderte Rahmen- und Lebensbedingungen - das sind die Gründe, warum man sich im Moosburger Stadtrat daran gemacht hat, eine neue Stellplatzsatzung zu erlassen. Konkreter Anlass waren zwei Anträge von CSU und Freien Wählern. Er habe versucht, "beide Anträge als Kompromiss in einen Entwurf einzuarbeiten", die vorliegende neue Satzung sei also "eine Mischung aus beiden", sagte Bauamtsleiter Herbert Held in der jüngsten Stadtratssitzung. Aber kaum etwas wird in Moosburg so leidenschaftlich diskutiert wie die Parkplatzsituation - und deshalb gab es auch noch viel Redebedarf und einige Änderungswünsche. Der Beschluss über die neue Satzung wurde noch einmal vertagt.

Einige Eckpunkte legte der Stadtrat aber bereits fest, damit die Verwaltung diese in Ruhe und sauber in die Satzung einarbeiten kann, ehe sie dann in einer der nächsten Sitzungen verabschiedet werden soll. So werden für Wohngebäude künftig ein Stellplatz für eine Wohneinheit mit einer Fläche unter 40 Quadratmetern, eineinhalb Stellplätze für 40 bis 100 Quadratmeter und zwei Stellplätze für mehr als 100 Quadratmeter verlangt. Das soll laut Beschluss dann nicht nur in Mehrfamilienhäusern, sondern auch für Einfamilienhäuser gelten. Das heißt, dass dann nicht mehr zwischen Geschosswohnungsbau und Einzelhäusern differenziert wird.

Außerdem soll die neue Stellplatzsatzung, wenn sie dann mal beschlossen ist, im gesamten Stadtgebiet gleichermaßen gelten, also auch für die außerhalb Moosburgs gelegenen Ortsteile. Abweichende Regelungen soll es nur noch für die Innenstadt geben. Zudem wurde festgelegt, dass in Gebäuden ab vier Wohneinheiten 20 Prozent der geforderten Stellplätze zusätzlich nachgewiesen werden müssen. Auch für die Höhe der Stellplatzablöse wurden bereits neue Tarife festgelegt. Diese gelten, wenn ein Bauherr die geforderten Stellplätze nicht auf seinem Grundstück beziehungsweise auf einem geeigneten Grundstück in der Nähe nachweisen kann. Besonders gilt das für den Umgriff "Historische Altstadt". Ob ein Ablösevertrag abgeschlossen wird, liegt aber jeweils im Ermessen des Stadtrats. Die Höhe der Ablöse beträgt damit künftig 15 000 statt wie bisher 10 000 Euro. In der Innenstadt bleibt es bei 5000 Euro. Eine Erhöhung auf 10 000 Euro, wie von den Freien Wählern beantragt, wurde mit 16:4 Stimmen abgelehnt.

Im Satzungsentwurf sind gemäß der Anträge auch weitere Neuerungen geplant. Etwa, dass Stellplätze möglichst unversiegelt oder mit wassergebundener Decke und breitflächiger Versickerung angelegt werden sollen und dass nach jeweils fünf Stellplätzen eine Pflanzfläche in der Größe von 2,5 mal fünf Metern anzulegen ist. Zudem ist vorgesehen, dass die Stadt Ausnahmen für die Reduzierung des Stellplatzbedarfs für Wohngebäude zulassen kann, wenn ausreichend Kompensationsmaßnahmen geschaffen werden. Diese müssen für mindestens 15 Jahre gesichert sein. Bei Neubauten gibt es keinen Bestandsschutz für Stellplätze.

Ein Allheilmittel ist die Satzung nicht, es wird eine Klausurtagung ins Spiel gebracht

Alle Probleme lassen sich mit einer neuen Satzung allerdings nicht aus der Welt schaffen. "Der eigentlich Zweck so einer Satzung ist, dass Stellplätze auf dem eigenen Grund geschaffen werden und die Autos nicht auf öffentlichen Straßen rumstehen - diesen Zweck erfüllt die Satzung nicht", sagte Johannes Becher (Grüne). Das ist rechtlich auch gar nicht möglich, weil die Stadt keinen Einfluss darauf hat, ob als Besucherstellplätze eingeplante Flächen später auch wirklich als solche genutzt werden und ob Anwohner ihre Autos tatsächlich in ihrer Garage parken oder doch auf die Straße stellen, weil die Garage mit sonstigen Gegenständen vollgestellt ist.

Zur Lösung dieses Problems wurde in der Sitzung auch eine Stadtratsklausur zum Thema Mobilität angeregt. Becher brachte etwa Parkverbote oder Anwohnerparkausweise als mögliche Ansätze ins Spiel. Was die Stellplatzsatzung angeht, habe die Verwaltung "gut zusammengefasst, was eigentlich geht, manche Sachen gehen halt nicht". Bürgermeister Josef Dollinger (FW) erachtet die Satzung trotzdem "als sehr wichtiges Instrument der Regulierung. Dass wir nicht kontrollieren können, ob jemand seinen Kinderwagen in der Garage parkt, ist klar, aber so eine Satzung ist immer noch besser, als wenn erst gar keine Garage gebaut werden muss".

Wichtig sei dabei auch, dass die Ablöse für Stellplätze nicht zu niedrig sei, mahnte Ludwig Kieninger (FW) an. Er hielt sogar 15 000 Euro noch für zu wenig: "Wir wollen ja nicht nur die Leute bestrafen, sondern mit dem Geld auch woanders Parkplätze schaffen, wir brauchen die Stellplätze."

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