Amtsgericht Starnberg:55-Jähriger vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen

Amtsgericht Starnberg: Im Starnberger Amtsgericht musste sich der Gautinger unter anderem wegen Sachbeschädigung, Körperverletzung und Widerstands gegen Polizisten verantworten.

Im Starnberger Amtsgericht musste sich der Gautinger unter anderem wegen Sachbeschädigung, Körperverletzung und Widerstands gegen Polizisten verantworten.

(Foto: Georgine Treybal)

Der Mann soll laut Anklage seine Ex-Partnerin in ihrem Schlafzimmer missbraucht haben. Dafür gibt es jedoch nicht genügend Beweise.

Von Christian Deussing, Gilching

Es war eine schwierige On-Off-Beziehung, die eine 45-jährige Gilchingerin mehrfach beenden wollte. Sie schaffte es aber erst nach acht Monaten. Ihr Ex-Partner jedoch hatte laut Anklage die Trennung nicht gewollt und die Frau nicht in Ruhe gelassen. Bei ihrer damals letzten Begegnung, am 14. Juli 2021, soll er der Frau erneut vor ihrem Haus aufgelauert, sie in den Flur geschubst und in ihrem Schlafzimmer vergewaltigt haben.

Nach drei Prozesstagen, in denen zwei komplett unterschiedliche Versionen des Geschehens präsentiert worden sind, hat das Schöffengericht den Landsberger am Freitag von den Vorwürfen freigesprochen. Man habe bei dieser "schwierigen Beweissituation im Zweifel für den Angeklagten" entscheiden müssen, begründete Richter Franz von Hunoltstein das Urteil. Sicherlich sei die Frau aus dieser Beziehung "traumatisiert und nicht unbeschadet herausgegangen".

Es sei wohl auch so gewesen, dass der Angeklagte ihren Willen nicht akzeptiert habe. Dennoch gebe es einige Aussagen von Zeugen aus dem Umfeld und Mosaiksteine in der Darstellung des Geschehens, die nicht zu dem angeklagten Tatgeschehen passten. Daher sei die Vergewaltigung nicht zweifelsfrei zu beweisen, hieß es zur Begründung in dem Fall. Andererseits wollte aber das Gericht der Gilchingerin nicht unterstellen, die Unwahrheit gesagt zu haben.

Die Staatsanwaltschaft hatte offenbar drei Jahre Haft gefordert

Die Plädoyers waren auf Antrag der Anwältin der Frau nicht öffentlich. Dem Vernehmen nach hatte die Staatsanwaltschaft drei Jahre Haft gefordert, die Verteidigung des Angeklagten hatte auf Freispruch plädiert.

Der 55-Jährige hatte die Gewalttat im Prozess vor dem Schöffengericht in Starnberg von Anfang an bestritten. Der Manager erklärte, dass es an dem Vormittag noch einmal zum einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gekommen sei. Danach hätten beide noch einen Kaffee getrunken und sich zum endgültigen Abschied an der Haustür einen letzten Kuss gegeben.

Die Gilchingerin hatte nur am ersten Tag des Verfahrens öffentlich ausgesagt. Nach ihrer Darstellung sei ihr der Mann ins Schlafzimmer gefolgt und habe sie dort vergewaltigt. "Ich habe versucht, ihn auf dem Bett wegzudrücken, aber er hat mich festgehalten und war stärker", hatte die Pädagogin vor Gericht erklärt.

Der Staatsanwalt verzichtete auf eine Berufung, die Nebenklage überlegt noch

Zwei Freundinnen berichteten am Freitag, wie aufgelöst, verzweifelt und geschockt die Gilchingerin damals gewesen sei. Sie habe geweint und berichtet, von dem Ex-Partner zum Sex gezwungen worden zu sein und sich vergeblich dagegen gewehrt zu haben.

Ein befreundeter Kollege des Angeklagten hingegen erzählte von einem Anruf des Landsbergers an jenem 14. Juli 2021. Dabei habe er ihm mitgeteilt, an dem Tag "nochmal schwach geworden zu sein". Der Zeuge erzählte, dass sein Freund die Frau geliebt und ihre Nähe gesucht habe. Nach der Strafanzeige habe der beschuldigte Freund ihm zudem versichert, "sich keiner Schuld bewusst" zu sein.

Der Staatsanwalt verzichtete auf eine Berufung, während die Anwältin der Frau sich noch nicht entschieden hat.

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