Feiern im Freien:München will mehr Stadtstrände erlauben

Feiern im Freien: Beachlife an der Isar: DJs und Bands beschallen die Liegestühle auf der Corneliusbrücke. Los geht es heuer am 3. Mai.

Beachlife an der Isar: DJs und Bands beschallen die Liegestühle auf der Corneliusbrücke. Los geht es heuer am 3. Mai.

(Foto: Robert Haas)

Auch außerhalb des Altstadtrings können Grünflächen künftig im Sommer zu Veranstaltungsorten werden. Wer sich bewerben will, braucht ein Konzept für Kultur, Umwelt und den Lärmschutz - und muss sich beeilen.

Von Sabine Buchwald

Mit einem Bier unter freiem Himmel zu sitzen, Musik im Ohr, so lässt sich der Sommer in der Stadt gut aushalten. Solche Momente waren in der Vergangenheit etwa am Stadtstrand auf der Corneliusbrücke oder im Biergarten im Nußbaumpark zu erleben. Jedes Jahr aufs Neue müssen solche temporären Veranstaltungsorte genehmigt werden und die Veranstalter bangen. Nun hat die Stadt beschlossen, dass solche "Kultur- und Strandveranstaltungen in Grünanlagen und auf öffentlichem Verkehrsgrund" außerhalb des Altstadtrings grundsätzlich durchgeführt werden können und dazu Richtlinien festgelegt.

Veranstalter haben bis zum 28. Februar Zeit, beim Kreisverwaltungsreferat ihre Konzepte für 2023 einzureichen. So ist etwa der Zeitrahmen von Anfang Mai bis Mitte September einzuhalten. Zudem müssen die Planungen Rücksicht auf die Anwohner nehmen, den Lärmschutz und Umweltaspekte in Betracht ziehen. Darüber hinaus gilt es, mit einem überzeugenden kulturellen Angebot aufzuwarten. Das könnte dann entscheidend für den Zuschlag sein, wenn mehrere Veranstalter denselben Ort zur selben Zeit belegen möchten. Der "große Vorteil" der neuen Richtlinien sei, dass die Verwaltung die Konzepte auf diese Weise prüfen könne.

Mit dem Richtlinien-Beschluss will die Stadt Veranstalter animieren, auch etwas abseits gelegene urbane Orte zu bespielen - und Beschwerden frühzeitig entgegenwirken. Der erste Einspruch allerdings kam umgehend dazu aus der Fraktion der CSU und Freien Wähler. In einem Dringlichkeitsantrag wird eine Änderung der Grünanlagensatzung gefordert. Alle mehrwöchigen Kultur- und Standveranstaltungen, die gewerblichen Charakter haben, sollen künftig gebührenpflichtig sein. Zudem sollen die Veranstalter solcher Veranstaltungen alle Kosten tragen.

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