Ordnungswidrigkeit:16 Polizeiautos falsch geparkt - Fahrern droht Bußgeld

Ordnungswidrigkeit: Einer der wohl falsch geparkten Dienstwagen an der Frauenkirche.

Einer der wohl falsch geparkten Dienstwagen an der Frauenkirche.

(Foto: privat)

Während eines Gottesdienstes stehen die Autos von hochrangigen Beamten verbotenerweise in der Fußgängerzone. Das Präsidium bestätigt, dass deswegen Verfahren eingeleitet worden sind. Bußgelder drohen aber vor allem den Fahrern.

Von Joachim Mölter

Beim Polizeigottesdienst in der Frauenkirche sind am 19. Januar insgesamt 16 Dienstfahrzeuge verbotenerweise in der Fußgängerzone abgestellt worden. Diese Zahl hat die Münchner Polizei ermittelt, wie zuerst die Abendzeitung berichtete und das Präsidium am Montag auf Anfrage bestätigte. "In allen Fällen wurde wegen des verbotswidrigen Parkens in einer Fußgängerzone ein Verfahren wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit eingeleitet", teilte ein Sprecher mit. Die Daten seien bereits weitergegeben an die Zentralstelle für Verkehrsordnungswidrigkeiten in Straubing. Der Verstoß wird laut Bußgeldkatalog in der Regel mit einer Zahlung in Höhe von 55 Euro geahndet.

Bei der Staatsanwaltschaft München I war in der vorigen Woche zudem eine anonyme Strafanzeige eingegangen, die in sieben Fällen den Vorwurf von Amtsanmaßung und Strafvereitelung erhob. Die Begründung: In den mit Kennzeichen aufgelisteten Fahrzeugen sei jeweils eine rote Polizeikelle hinter der Windschutzscheibe platziert gewesen als Zeichen eines aktuellen Einsatzes; als solchen könne man den Gottesdienstbesuch allerdings kaum bezeichnen. Auch Personenschutzmaßnahmen seien nicht gerechtfertigt gewesen.

In der vierseitigen Strafanzeige waren die sieben Fahrzeuge jeweils Führungskräften der bayerischen Polizeiverbände zugeordnet worden, in zwei Fällen sogar namentlich. Zu den Fragen, wie viele und welche Präsidien betroffen sind von den Verfahren, wollten die Münchner Beamten nun keine Angaben machen. Dort hieß es nur, dass es sich bei den 16 betroffenen Autos "ausschließlich um Behördenfahrzeuge" handele, "für die nach jetzigem Stand keine Ausnahmeregelungen galten". Für deren Erteilung sei die Landeshauptstadt München zuständig.

In der Einladung zum Gottesdienst hatte der Landespolizeipräsident Michael Schwald ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es an der Frauenkirche keine Parkmöglichkeiten gibt; sein Wagen stand allerdings auch dort. Ein Sprecher des Innenministeriums bestätigte auf Nachfrage: "Die Verantwortung für die Anreise oblag dem jeweiligen Teilnehmer. Bei einem Parkverstoß ist grundsätzlich der Fahrer verantwortlich. Das gilt auch für das Fahrzeug des Landespolizeipräsidenten."

Ausnahmeregelungen, wonach eine Behörde die Kosten für Verwarnungs- oder Bußgelder übernimmt, gebe es nicht. In Einzelfällen könne aber der Paragraf 14 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten zum Tragen kommen. Darin heißt es: "Beteiligen sich mehrere an einer Ordnungswidrigkeit, so handelt jeder von ihnen ordnungswidrig."

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