Misshandlung im Landkreis Erding:Mutter soll ihre zweijährige Tochter schwer verletzt haben

Misshandlung im Landkreis Erding: Weil sie ihre Tochter in einer Wohnung im Landkreis Erding misshandelt haben soll, sitzt eine 25-Jährige derzeit am Landgericht Landshut auf der Anklagebank. Am 13. Februar wird der Prozess fortgesetzt.

Weil sie ihre Tochter in einer Wohnung im Landkreis Erding misshandelt haben soll, sitzt eine 25-Jährige derzeit am Landgericht Landshut auf der Anklagebank. Am 13. Februar wird der Prozess fortgesetzt.

(Foto: Armin Weigel/dpa)

Die gelernte Kinderpflegerin weist die Vorwürfe zum Prozessauftakt am Landgericht Landshut von sich. Stattdessen beschuldigt sie indirekt ihren ehemaligen Lebensgefährten.

Von Alexander Kappen, Landshut/Erding

Was sich an jenem Dezemberabend im Jahr 2018 genau abgespielt hat, konnte am Montag zum Prozessauftakt am Landshuter Landgericht noch nicht eindeutig geklärt werden. Fest steht jedoch, dass ein damals zweijähriges Mädchen in einer Wohnung im Landkreis Erding so schwer im Genitalbereich verletzt worden ist, dass es anschließend in der Kinderchirurgie im Klinikum Schwabing notoperiert werden musste. Die heute 25-jährige Mutter des Kindes muss sich nun vor der Jugendschutzkammer wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen und gefährlicher Körperverletzung verantworten.

Ihr wird vorgeworfen, ihrer Tochter bei einem Streit einen harten Gegenstand heftig in den Schambereich gestoßen zu haben, um das Kind "zu bestrafen oder zu disziplinieren", wie es in der Anklage heißt. Die Beschuldigte, eine gelernte Kinderpflegerin, wies den Vorwurf am Montag von sich und machte indirekt ihren damaligen Lebensgefährten, in dessen Wohnung sich der Vorfall ereignet hatte, für die schwere Verletzung ihrer Tochter verantwortlich. Das Paar ist inzwischen getrennt.

Die Beschuldigte war am 20. Dezember 2018 mit ihrem Kind bei ihrem damaligen Freund eingezogen, wie sie in der Hauptverhandlung berichtete. Der Vorfall, wegen dem sie nun angeklagt ist, soll sich am 23. Dezember ereignet haben. Laut Anklage nässte das Kind beim Abendessen ein. Der Lebensgefährte der Mutter soll in deren Anwesenheit dem Kind die nasse Hose ausgezogen, dann den Tisch abgeräumt und anschließend Umzugstaschen vom Carport hinauf in die Wohnung im ersten Stock getragen haben. Die Mutter war in der Zeit laut Anklage mit der Tochter allein im Bad und sei wegen eines Streits mit dem Kind wütend und überfordert gewesen. Der Lebensgefährte soll das Mädchen schreien und weinen gehört haben. Als er dann ins Bad kam und die Angeklagte das Kind von der Toilette hochhob, war dieses gemäß Anklage bereits verletzt.

Die Beschuldigte stellte die Situation in der Verhandlung ganz anders dar. Nicht sie sei nach dem Essen mit dem Mädchen allein im Bad gewesen, sondern ihr Freund, während sie den Tisch abgeräumt habe. Nach nur etwa eineinhalb Minuten habe das Kind "geschrien wie am Spieß". Ihr Lebensgefährte sei dann "aus dem Bad rausgekommen und hat gesagt, er holt Umzugskartons", berichtete die 25-Jährige. Sie habe dann das auf der Toilette sitzende Kind gestreichelt und zu beruhigen versucht - etwa dadurch, dass sie ihrer Tochter eine Zahnbürste in die Hand gab, "weil sie so gerne Zähne putzt". Dass das Kind weinte und offenbar Schmerzen hatte, führte sie darauf zurück, "dass sie vielleicht keinen Stuhlgang gehabt hat". Als sie das Kind dann hochgehoben habe, habe sie die Verletzung bemerkt. Auf Initiative des Freundes habe man dann das Kind in die Klinik gefahren.

Nach Darstellung der 25-Jährigen hat ihre Tochter bereits am 21. Dezember stark geweint, als diese mit dem Lebensgefährten zunächst allein war und sie dann heimkam. Der Freund habe das mit einem Sturz aufs Couch-Eck begründet. Am 23. Dezember habe ihre Tochter ihr auch gesagt, sie sei vom Lebensgefährten beim Holz holen für den Kachelofen "auf den Popo geschlagen worden", sagte die Angeklagte in der Verhandlung: "Ich habe ihn zur Rechenschaft gezogen und gesagt, er hat meine Tochter nicht zu hauen."

Nach dem Vorfall im Bad kam es laut der Angeklagten zu keinerlei Aussprache

Nach dem Vorfall am Abend im Bad kam es zu keinerlei Aussprache. So stellte es die Angeklagte dar. "Fragt man da nicht nach, wo die Verletzung herkommt?", wollte Vorsitzende Richterin Michaela Wawerla wissen. "Ich habe nicht nachgefragt, ich habe nur funktioniert", so die 25-Jährige. Auch mit der Mutter des Lebensgefährten, die mit ins Krankenhaus gekommen ist, habe sie nicht darüber geredet. "Wir waren erst drei Monate zusammen und frisch verliebt. Da hat man die rosarote Brille auf und denkt nicht dran, dass der Freund das Kind verletzt."

Gegenüber der Kripo, die nach der Behandlung des Kindes im Krankenhaus eingeschaltet worden ist, haben die 25-Jährige und deren Freund die Verletzung mit dem Sturz am 21. Dezember begründet. So sagte es die Angeklagte aus. Obwohl zunächst Ermittlungen gegen ihren Freund liefen, blieb sie bei ihm wohnen und zog erst Ende Januar 2019 aus. Das Kind lebt auf Anordnung des Jugendamtes bis heute bei den Eltern der Angeklagten.

Die Richterin wies auf Abweichungen in den Aussagen der Angeklagten hin. Bei der Polizei habe diese zunächst ausgesagt, sie sei am 23. die ganze Zeit bei ihrem Kind gewesen. "Das hat nicht gestimmt, ich hatte Angst, zuzugeben, dass ich mein Kind nicht ordnungsgemäß beaufsichtigt habe", so die Beschuldigte. "Aber Sie sind zunächst davon ausgegangen, dass die Verletzung vom 21. Dezember stammt. Und da hatten Sie kein Problem, zuzugeben, dass ihre Tochter allein mit Ihrem Freund war", so die Richterin.

Der Prozess wird am 13. Februar fortgesetzt. Dann soll auch der Ex-Freund der Angeklagten aussagen.

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