Energiepauschale für Studierende:Das lange Warten auf die Einmalzahlung

Energiepauschale für Studierende: Vielleicht doch nicht so lustig, das Studierendenleben: In den WG-Küchen wird gelernt - und auf die zugesagte Winterhilfe gewartet.

Vielleicht doch nicht so lustig, das Studierendenleben: In den WG-Küchen wird gelernt - und auf die zugesagte Winterhilfe gewartet.

(Foto: Ute Grabowsky/imago)

Bundesweit hoffen Millionen Studierende auf die versprochenen 200 Euro vom Bund. Woran es hakt - und wann die Einmalzahlung kommen könnte.

Von Miriam Dahlinger, Berlin

Wer studiert, muss häufig mit wenig Geld auskommen. Die gestiegenen Kosten für Heizung und Strom belasten diese Gruppe besonders stark. Die Bundesregierung stellte deshalb schon im vergangenen September im Rahmen des von der Ampel vereinbarten dritten Entlastungspakets zur Abfederung der gestiegenen Energiepreise eine Einmalzahlung von 200 Euro in Aussicht, die spezifisch Studierende und Fachschülerinnen und -schüler unterstützen sollte.

Der Plan war es, die Energiepauschale ganz unkompliziert und ohne föderales Wirrwarr zentral auszuzahlen, das entsprechende Gesetz ging im Dezember durch den Bundesrat. Außerdem sollte es schnell gehen: Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) kündigte Ende des Jahres an, dass die Auszahlungen "gleich zu Beginn des nächsten Jahres beginnen können, also noch in diesem Winter".

Die letzten Hürden werden "zeitnah" genommen, heißt es

Trotzdem blieb es erst einmal still um den Zuschuss. Etwa 3,5 Millionen Studierende und Fachschülerinnen- und -schüler warten weiter auf ihre versprochene Einmalzahlung. Grund für die Verzögerungen war offenbar vor allem das föderale System, das Absprachen zwischen Bund, Ländern und Bildungsstätten nötig machte. Kompliziert machte vor allem, dass es bisher keine zentrale Antragsplattform gibt, die über alle Daten der Studierenden verfügt. Konkret heißt das, dass der Bund - anders als etwa bei den Rentnerinnen und Rentnern - die Bankverbindung der Studierenden nicht kennt.

Nun aber gibt es neue Details, wann und wie das Geld ausgezahlt werden soll. So können Studierende und Fachschüler die Energiepreispauschale voraussichtlich auf der Internetseite einmalzahlung200.de beantragen. Die Website ist jedoch noch nicht freigeschaltet. Mit der Entwicklung hatte die Bundesregierung Ende des vergangenen Jahres das Digitalisierungsministerium von Sachsen-Anhalt beauftragt, das Bundesland hatte bereits 2020 das Portal Bafög-Digital entwickelt. Die Kosten hatte der Bund übernommen.

Bildungsministerin Stark-Watzinger teilte vor einigen Tagen mit, die Einmalzahlung befinde sich "auf der Zielgeraden". Einen konkreten Termin nannte sie jedoch nicht. Stattdessen heißt es aus dem Bildungsministerium, dass die Plattform technisch weitestgehend bereit stehe. Auf Twitter kündigte das BMBF zum Zeitplan recht unkonkret an, dass Sachsen-Anhalt "zeitnah die letzten rechtlichen Hürden nehmen" werde, der Bund stehe bereit. Anschließend sollen die Einmalzahlungen in den jeweiligen Landeskabinetten beschlossen und mit den Bildungsstätten organisiert werden.

Gut gemeint, aber nicht gut gemacht, lautet die Kritik

Es könnten also einige Bundesländer vor anderen anfangen. In einem Brief an Stark-Watzinger kritisieren die Kultusminister der Länder einen "gut gemeinten, aber nicht hinreichend vorbereiteten" Gesetzentwurf, mit dessen Umsetzung sie nun konfrontiert seien, berichtete die Deutsche Presse-Agentur.

Die Energiepauschale muss von den Studierenden zudem selbst angefordert werden. Neben einem Zugangscode, den die Studierenden von der Hochschule bekommen sollen und der ihren Anspruch auf Unterstützung bestätigt, brauchen sie auch eine sogenannte Bund-ID, die die allermeisten Studierenden noch beantragen müssen.

Die Bund-ID ist das Nutzerkonto des Bundes, mit dem Bürgerinnen und Bürger Verwaltungsleistungen online beziehen können, registrieren können sich die Studierenden dafür jetzt schon - entweder mit dem elektronischen Personalausweis, einem Elster-Zertifikat oder im Fall von internationalen Studierenden mit einem elektronischen Aufenthaltstitel oder bei EU-Bürgerinnen und -bürgern einem E-Ausweis.

Für die Zahlung sollen alle Personen berechtigt sein, die am 1. Dezember 2022 in Deutschland eingeschrieben waren. Das sind etwa drei Millionen Menschen an den Universitäten und ungefähr 450 000 Fachschülerinnen und -schüler. Wann sie das Geld tatsächlich auf dem Konto haben werden, bleibt abzuwarten.

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