Rechtskolumne: Darf man das?:Was man in der Garage wirklich lagern darf

Rechtskolumne: Darf man das?: In dieser Garage noch ein Auto unterzubringen, wird schwierig.

In dieser Garage noch ein Auto unterzubringen, wird schwierig.

(Foto: lunamarina/imago/Panthermedia)

Zwischen alten Möbeln, Fahrrädern und Farbeimern ist fürs Auto manchmal gar kein Platz mehr. Das kann Ärger geben.

Von Eva Dignös

Die Innovationskraft der Garage ist nicht zu unterschätzen: Disney, Harley-Davidson, Hewlett-Packard, Mattel, Apple, Google - Weltunternehmen sind in Autoabstellschuppen gegründet worden. Für deutsche Start-ups ist das keine Option: "Eine Garage ist in Deutschland für das Abstellen eines Kraftfahrzeugs vorgesehen", sagt Klaus Heimgärtner, Jurist beim ADAC.

Festgelegt ist das in den Bauordnungen der Bundesländer: Gebäude müssen so genutzt werden, wie im Bauantrag beschrieben und von den Baubehörden genehmigt. Bei der Garage ist da wenig Spielraum: "Garagen sind Gebäude oder Gebäudeteile zum Abstellen von Kraftfahrzeugen", so steht es beispielsweise in der Bayerischen Bauordnung. In Nordrhein-Westfalen hat man, immerhin, offenbar schon die Möglichkeit einer Verkehrswende im Auge: "Garagen sind Gebäude oder Gebäudeteile zum Abstellen von Kraftfahrzeugen und/oder Fahrrädern", heißt es dort. Die Nutzung als Start-up-Erfinderwerkstatt müsste man sich behördlich genehmigen lassen.

Erreichen will man mit der strengen Zweckbestimmung, dass nicht mehr Autos um den knappen Parkraum entlang der Straßen konkurrieren als nötig. Wer einen Unterstellplatz in einer Garage hat, soll ihn auch nutzen - oder zumindest nutzen können. Bedeutet in der Praxis: Die Garage darf nicht mit ausrangierten Möbeln, Umzugskartons, dem Gasgrill und der Werkbank zugestellt sein, sondern es muss Platz fürs Auto sein. Für den Duplexparker in der Tiefgarage gilt das genauso wie für die geräumige Doppelgarage neben dem Einfamilienhaus.

Zusätzlich dürfen dort "Dinge gelagert werden, die sich auf das Fahrzeug beziehen", sagt ADAC-Jurist Heimgärtner, also Dachbox, Wagenheber, Winterreifen und in sogenannten Kleingaragen bis 100 Quadratmetern Grundfläche auch bis zu 20 Liter Benzin und bis zu 200 Liter Diesel. Wenn neben dem Auto noch das Fahrrad und die Schneeschaufel stehen, dann "wird das sicher kein Problem sein", sagt Heimgärtner. Die Überwachung von Garagen sei "auf der Prioritätenskala der Behörden sicher nicht ganz oben angesiedelt".

Aber grundsätzlich kann die dauerhafte Zweckentfremdung durchaus Ärger und ein Bußgeld nach sich ziehen, wenn beispielsweise die Nachbarn genervt sind und die Garagenhof-Rumpelkammer beim Ordnungsamt melden. "Je mehr Veränderungen man an der Garage vornimmt, desto größer ist das Risiko, Probleme zu bekommen", sagt Heimgärtner. Wer seine Garage zu einer Werkstatt mit Schränken und Arbeitsflächen umbaut, zum Probenraum für die Garagenband oder zum Büro fürs Home-Office, wird, wenn er auffliegt, alle Einbauten wieder rückgängig machen müssen.

Wer sich als Mieter nicht an die Regeln hält, kann gekündigt werden

Die behördlichen Vorgaben sind die Mindestspielregeln für die Garagennutzung. In der Hausordnung oder im Mietvertrag kann es zusätzliche Auflagen geben, zum Beispiel ein ausdrückliches Verbot, am Auto herumzuschrauben oder Motor- und Fahrräder auf dem Stellplatz zu parken. Schon ein paar Getränkekisten auf einem Tiefgaragenstellplatz können ein "vertragswidriger Gebrauch der Mietsache" sein, entschied vor einigen Jahren das Amtsgericht Stuttgart. Das Argument der Mieter, dass sie die Getränke für Autofahrten mit ihren Kindern benötigten, überzeugte das Gericht nicht: Die Mineralwasserkästen seien nicht als Zubehör des Fahrzeugs zu bewerten. Der Vermieter bekam recht, die Kisten mussten weg (Az. 37 C 5953/15).

"Solche Auflagen sollte man ernst nehmen", sagt Klaus Heimgärtner. Wer gegen die Vereinbarungen im Mietvertrag verstößt und nicht reagiert, wenn er zum Aufräumen aufgefordert wird, riskiert eine Abmahnung und im Extremfall auch eine Kündigung.

Menschen ohne Auto bleiben da kaum alternative Nutzungsmöglichkeiten. Immerhin können sie noch versuchen, den Stellplatz zu Geld zu machen, indem sie ihn untervermieten. Vor allem in Innenstädten ist der private Parkplatz ein knappes und begehrtes Gut, in München beispielsweise sind Monatsmieten von mehr als 100 Euro für ein paar Quadratmeter Stellfläche keine Seltenheit. Ist man selbst Mieter, geht das allerdings - wie bei jeder Untervermietung - nur mit Zustimmung des Wohnungseigentümers.

Ob nun tatsächlich viele potenzielle Weltfirmen durch das strenge deutsche Garagenrecht gar nicht erst das Licht der Welt erblickt haben? Apple-Mitgründer Steve Wozniak macht Hoffnung, dass es auch ohne Garage klappen kann mit dem Start-up: Der Mythos um Apple als Garagenfirma sei nun doch ein bisschen "aufgeblasen" gewesen, gestand er in einem Interview.

Rechtskolumne: Darf man das?: Eva Dignös feiert jedes Jahr mit ihren Nachbarn ein Sommerfest. Dann wird der Carport zweckentfremdet - fürs Bierfass.

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(Foto: Bernd Schifferdecker (Illustration))
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