Aktuelles Lexikon:Hausverbot

Der Grund, warum Hannovers Ballettchef Marco Goecke erst einmal nicht an den Tatort Opernfoyer zurückkehren darf.

Von Ronen Steinke

Während der Staatsanwaltschaft Hannover nun die ehrenvolle Aufgabe zufällt, über eine juristische Bewertung des Umstands zu sinnieren, dass der Ballettchef der örtlichen Staatsoper, Marco Goecke, die FAZ-Theaterkritikerin Wiebke Hüster mit dem Kot seines Dackels Gustav beschmierte, folgt andernorts die Strafe bereits auf dem Fuß. Konkret: Die Oper hat dem Ballettchef ein Hausverbot erteilt. Kurz und knapp. Das heißt, an den Tatort Opernfoyer darf der Täter "bis auf Weiteres" nicht zurückkehren. Auch im Rest des Gebäudes ist er vorerst unerwünscht. Kommt er trotzdem, könnte die Oper einen Strafantrag wegen Hausfriedensbruch, Paragraf 123 des Strafgesetzbuches, stellen; Geldstrafe oder bis zu ein Jahr Haft kommen dafür infrage. Interessanterweise hatte der Ballettchef Goecke der FAZ-Kritikerin vor seiner Attacke noch vorgeworfen, für Abonnementskündigungen verantwortlich zu sein - und ihr seinerseits ein Hausverbot angedroht. Eine hohle Drohung, wie sich jetzt zeigt. Denn offensichtlich hatte der Ballettchef dieses Hausrecht - das heißt, das Recht, über die Benutzung eines Raums beziehungsweise eines Hauses zu bestimmen - gar nicht inne, wie er nun selbst eindrucksvoll erleben darf. Ein Hausverbot kann übrigens beliebig ausgesprochen werden, man muss sich dafür nicht danebenbenommen haben.

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