Justiz:Hohe Haftstrafen für Starnberger Dreifachmord

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Die beiden Männer waren wegen Mordes, besonders schweren Raubes und Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz angeklagt. (Foto: Sven Hoppe/dpa)

Im Verfahren um den Dreifachmord in Starnberg sind nach anderthalb Jahren die Urteile gefallen. Der Hauptangeklagte wurde zu 13 Jahren Jugendstrafe verurteilt. Auch der zweite Angeklagte muss in Haft.

Das Landgericht München II hat im Fall des Dreifachmordes von Starnberg den Hauptangeklagten zu 13 Jahren Gefängnis verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der inzwischen 22 Jahre alte Hauptangeklagte im Januar 2020 seinen Freund und dessen Eltern erschossen hat. Sein 21 Jahre alter Mitbewohner hatte nach Ansicht der Gerichts den Mord an dem gemeinsamen Kumpel mit geplant und den Haupttäter zum Tatort gefahren. Er wurde wegen Mordes in einem Fall zu acht Jahren und sechs Monaten Jahren Haft verurteilt.

Eigentlich gilt im Jugendstrafrecht auch bei Mord eine Höchststrafe von zehn Jahren. Werden Heranwachsende - also Menschen zwischen 18 und 21 Jahren - aber nach Jugendstrafrecht verurteilt, sind in seltenen Fällen bei Mord mit besonderer Schwere der Schuld aber bis zu 15 Jahren möglich.

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Der Hauptangeklagte hat die Taten - im Gegensatz zu seinem Mitangeklagten - im Prozess gestanden und zugegeben, dass er durch die Morde auch an die Waffen kommen wollte, die sein Kumpel illegal besaß, um sie zu verkaufen. Außerdem habe er einen Amoklauf verhindern wollen, den sein Freund in einem Einkaufszentrum geplant habe. Dass es diese Pläne für das schwere Verbrechen gab, bezweifelte die Staatsanwaltschaft nicht. Dies "rechtfertigt die Tat aber nicht im Ansatz", hieß es im Schlussplädoyer der Anklagebehörde.

Opfer wurde "regelrecht hingerichtet"

Die beiden hätten Geldnöte gehabt, sagte die Vorsitzende Richterin Regina Holstein in der Urteilsbegründung. Der Hauptangeklagte habe sein Opfer "regelrecht hingerichtet". Bei dem Mitangeklagten stehe fest, "dass er das als Mittäter gemacht hat, er habe gewusst, dass der Sohn in der Nacht getötet werden sollte, wenn er schlafe, damit man an seine Waffen komme". Die Richterin ging davon aus, dass ein Amoklauf des Opfers wirklich im Raum gestanden hat. Der Hauptangeklagte habe deshalb entschieden, dass die Tat nun sein müsse - einerseits um Schlimmeres zu verhindern, andererseits, weil er ansonsten nicht mehr an die Waffen gekommen wäre.

Die Tat aus dem Januar 2020 hatte auch deshalb Schlagzeilen gemacht, weil die Ermittler zunächst auf einer falschen Spur waren und davon ausgegangen waren, der junge Mann habe seine Eltern und dann sich selbst erschossen. Doch schließlich mussten Polizei und Staatsanwaltschaft feststellen, dass alles wohl ganz anders war.

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