Lustreisen und Untreue:Sozialstunden für Miesbacher Sparkassen-Amigo

Lesezeit: 1 min

Die damaligen Angeklagten Georg Bromme und Jakob Kreidl (von links) während des ersten Prozesses am Landgericht München im Jahr 2019. (Foto: Peter Kneffel/dpa)

Das letzte Strafurteil in der Miesbacher Amigoaffäre ist rechtskräftig. Nun muss auch Georg Bromme, der einstige Vorstandsvorsitzende der Kreissparkasse, seinen Dienst an der Allgemeinheit leisten.

Glosse von Matthias Köpf, Miesbach

Wenn es nach ihren damaligen Aussagen vor Gericht geht, dann haben die beiden Herren in all den Jahren bis 2014 eigentlich nur im Dienste der Allgemeinheit gehandelt, speziell der Allgemeinheit im Landkreis Miesbach. So wie es sich halt gehörte für einen Landrat und den Vorstandsvorsitzenden der Kreissparkasse, die ja auch Bedienstete dieser Allgemeinheit waren. Und was haben sie nicht alles auf sich genommen? Tagelange Reisen in die Schweiz oder nach Österreich zum Beispiel, etliche Nächte in irgendwelchen Luxushotels fernab der Heimat, nur wegen irgendeiner Sitzung mit den anderen Verwaltungsräten, die dazu übrigens auch extra aus Miesbach anreisen mussten.

Das Landgericht München II hat diese Lustreisen und einiges andere, was man in Miesbach einst sich selbst und anderen auf Kosten der Kreissparkasse hatte zukommen lassen, in zwei Verhandlungen als Untreue gewertet. Der frühere Landrat Jakob Kreidl (CSU), den diese Miesbacher Amigoaffäre 2014 schon die Wiederwahl gekostet hatte, hat das Urteil beide Male akzeptiert, doch Sparkassen-Chef Bromme hat zweimal Revision eingelegt. Inzwischen hat der Bundesgerichtshof den zweiten Antrag zurückgewiesen, das Urteil vom vergangenen Jahr ist rechtskräftig. Und so muss sich nun auch Bromme noch mal in den Dienst der Allgemeinheit stellen und die 300 Sozialstunden leisten, zu denen ihn das Gericht auch verurteilt hat. Kreidl hat seine 200 schon abgedient.

Newsletter abonnieren
:Mei Bayern-Newsletter

Alles Wichtige zur Landespolitik und Geschichten aus dem Freistaat - direkt in Ihrem Postfach. Kostenlos anmelden.

Ins Gefängnis muss keiner von beiden, denn die Haftstrafen von elf Monaten für Kreidl und von einem Jahr und acht Monaten für Bromme hatte das Gericht zur Bewährung ausgesetzt. Die Strafe für Bromme lag beim zweiten Mal sogar um zwei Monate über jener aus dem ersten Urteil, gegen das er erfolgreich vorgegangen war. Rentiert haben sich die Rechtsmittel für ihn trotzdem. Denn in den fast vier Jahren seit dem ersten Urteil hat Bromme Monat für Monat seine volle und durchaus beachtliche Pension als einstiger Spitzenbeamter bei der Sparkasse bezogen. Weil er nun rechtskräftig zu mehr als einem Jahr Haft verurteilt ist, verliert er mit 74 Jahren diese Altersversorgung. Die Pension des vier Jahre jüngeren Kreidl für seine sechs Jahre als Landrat, nicht aber für die vorherige Zeit als Landtagsabgeordneter, wurde schon vor einer Weile um 30 Prozent gekürzt. Die Landesanwaltschaft will ihm die Landrats-Pension ganz streichen lassen, das Verfahren liegt beim Verwaltungsgericht.

© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

SZ PlusNach der Absetzung des Königs
:Millionen für die Wittelsbacher - dank des Ausgleichsfonds

Vor 100 Jahren errichtete der Freistaat eine Stiftung, um die einstige Herrscherfamilie zu alimentieren - eine bayerische Besonderheit. Heute stellt sich die Frage, ob die noch zeitgemäß ist. So sieht es zumindest Grünen-Fraktionschef Hartmann. Anders die Staatsregierung.

Von Kassian Stroh

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: