Kinderpornografie:Kritik an Strafvorschriften

Die verschärften Strafvorschriften gegen Kinderpornografie sind nach Ansicht des Deutschen Richterbundes (DRB) nicht praxistauglich. Staatsanwaltschaften und Gerichte müssten sich mit einer Flut von Fällen befassen, die nicht vor die Strafgerichte gehörten, so Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn. Eltern oder Lehrer, die auf Fälle von Kinderpornografie hinweisen wollten, könnten sich strafbar machen, wenn sie Missbrauchsdarstellungen nur weiterleiteten. Rebehn begrüßte, dass die SPD im Bundestag sich Forderungen der Justiz und der Landesjustizminister anschließen wolle. Diese streben an, die zum Verbrechen hochgestuften Tatbestände wieder zum Vergehen herabzusetzen oder wollen zumindest flexible Regelungen.

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