Aktuell:Kriminalität

Mit Spürhunden, Drohnen und vielen Einsatzkräften wurde nach dem vermissten Mädchen gesucht - leider mit einem traurigen Ende. (Foto: Roberto Pfeil/dpa)

Ein zwölf Jahre altes Mädchen wird tot aufgefunden. Kurze Zeit später gestehen zwei Kinder die Tat. Warum sie dafür nicht bestraft werden können.

Von Nina Himmer

Von knapp elf Millionen Kindern in Deutschland waren 19 bei Tötungsfällen tatverdächtig. Diese Zahl stammt aus dem Jahr 2021. Alle Statistiken zeigen, dass die Zahl der Gewaltverbrechen in unserem Land seit vielen Jahren sinkt, besonders bei Kindern und Jugendlichen. Aber selten heißt nicht nie - und außergewöhnliche Fälle bekommen besonders viel Aufmerksamkeit. Deshalb wird diese Woche so viel über ein Verbrechen berichtet, das in Nordrhein-Westfalen passiert ist. Dort wurde am Sonntag ein zwölf Jahre altes Mädchen tot im Gebüsch neben einem Radweg gefunden. Die Polizei hatte nach ihr gesucht, nachdem sie am Samstag nicht vom Besuch bei einer Freundin nach Hause zurückgekehrt war. Offenbar wurde sie erstochen. Zwei Tage später gestanden zwei Mädchen aus ihrem Bekanntenkreis die Tat. Sie sind selbst erst zwölf und 13 Jahre alt. Ins Gefängnis müssen sie deshalb aber nicht. Laut Gesetz sind Kinder unter 14 Jahren strafunmündig. Selbst für schwerste Verbrechen wie Mord können sie nicht bestraft werden. Trotzdem hat die Tat Folgen für die beiden Mädchen: Sie werden von der Polizei befragt, dürfen nicht an ihre Schule zurückkehren und sind nicht mehr bei ihren Familien - das Jugendamt ist jetzt für sie zuständig. Dort wird auch entschieden, wie es für sie weitergeht: Pflegefamilie, Kinderheim, Kinderpsychiatrie? Auch ihre Eltern werden die Behörden genau unter die Lupe nehmen. Denn viele Fachleute glauben, dass Kinder nur zu Tätern werden, wenn sie vorher selbst Opfer waren.

© SZ vom 18.03.2023 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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