Schweizer Medien:Finn Canonica klagt gegen den "Spiegel"

Lesezeit: 1 min

Eingang zum Medienkonzern Tamedia in Zürich. (Foto: Melanie Duchene/dpa)

Eine frühere Kollegin hatte in dem Nachrichtenmagazin Vorwürfe von Sexismus und Machtmissbrauch gegen ihn und das Schweizer Medienhaus Tamedia erhoben.

Der frühere Chef des Schweizer Blatts Das Magazin Finn Canonica hat Klage gegen den Spiegel erhoben. Wie Schweizer Medien berichten und das Hamburger Nachrichtenmagazin, das zuständige Gericht sowie Canonicas Anwalt auf Anfrage bestätigen, geht Canonica mit einem Antrag auf Unterlassung gegen einen im Spiegel erschienen Gastbeitrag vor. Verfasst wurde er von der Journalistin Anuschka Roshani. Sie war langjährige Redakteurin beim Magazin, das wöchentlich den Schweizer Tageszeitungen des Verlagshauses Tamedia beiliegt, etwa dem Tagesanzeiger. Finn Canonica war dort ebenfalls lange Chefredaktor, wie der Posten in der Schweiz heißt, von 2007 bis 2022.

Roshani warf ihrem früheren Chef in dem Beitrag mit dem Online-Titel "Er zeichnete mir Hakenkreuze an den Rand meiner Manuskripte" Mobbing, Machtmissbrauch und Sexismus vor. Canonica ließ die Vorwürfe über seinen Anwalt "vehement" bestreiten. Das Verlagshaus Tamedia teilte mit, es habe die Vorwürfe "sehr ernst genommen und akribisch prüfen lassen". Eine externe Untersuchung habe die Vorwürfe von Roshani aber "zum überwiegenden Teil" nicht bestätigen können. Tamedia gehört zu den vier großen Medienkonzernen der Schweiz, auch die Süddeutsche Zeitung kooperiert mit ihm.

Schweizer Verlag Tamedia
:"Regime des Mobbings"

Machtmissbrauch, Beleidigungen, Sexismus: Eine Journalistin erhebt Vorwürfe gegen das Medienhaus.

Von Isabel Pfaff

Canonica hat sich Anfang März zum ersten Mal in einem Interview mit dem Schweizer Radiosender Radio 1 öffentlich geäußert. Von einer "extremen Ad-hominem-Attacke, die schwer zu übertreffen ist", sprach er dort. Nun geht er gerichtlich gegen den Artikel vor. Beim Landgericht Hamburg hat Canonicas Anwalt einen Antrag auf Erlass einer einstweilige Verfügung eingereicht. Über ihn wurde noch nicht entschieden. Der Spiegel war zunächst in einer Unterlassungserklärung aufgefordert, mehrere Punkte des Gastbeitrags nicht mehr weiter zu verbreiten. Diese habe man "vollumfänglich zurückgewiesen", so ein Sprecher des Spiegel.

© SZ/avob - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

SZ PlusSchweizer Verlagshaus Tamedia
:Umbau und Unruhe

Der "Tages-Anzeiger" bekommt eine neue Führung, die Sexismus-Vorwürfe gegen Tamedia beschäftigen die Schweiz weiter.

Von Isabel Pfaff und Claudia Tieschky

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: