Wahlrechtsreform:CSU-Vorstand beschließt Verfassungsbeschwerde

Wahlrechtsreform: Der CSU-Vorsitzende Markus Söder nannte die Wahlrechtsreform nach ihrer Verabschiedung einen "Angriff auf die Demokratie".

Der CSU-Vorsitzende Markus Söder nannte die Wahlrechtsreform nach ihrer Verabschiedung einen "Angriff auf die Demokratie".

(Foto: Peter Kneffel/dpa)

Weil die Partei sich durch die Wahlrechtsreform der Ampel in ihren Rechten verletzt sieht, will die CSU vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Am Wochenende hat der Parteivorstand dafür den Weg geebnet.

Die CSU wehrt sich gegen die Bundestagsentscheidung zur Wahlrechtsreform. Der Vorstand der Partei beschloss am Samstag einstimmig, Verfassungsbeschwerde einzulegen. Nach Angaben von Parteichef Markus Söder soll dies - wie auch eine Klage der Staatsregierung - noch vor der Sommerpause erfolgen.

Die Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP hatten die Wahlrechtsreform am Freitag mit ihrer Mehrheit im Bundestag durchgesetzt - gegen den erbitterten Widerstand insbesondere von CSU und Linkspartei. Die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, Katja Mast, nannte das Vorgehen der CSU erwartbar. Söder und die CSU wollten kein einfaches und faires Wahlrecht. "Stattdessen wollen sie den Status quo zu ihren Gunsten mit dem Grabenwahlrecht verändern. Deshalb hat die CSU als Regionalpartei in der Vergangenheit jede Reform zur ernsthaften Verkleinerung des Bundestags verhindert."

Mit der Reform soll der auf 736 Abgeordnete angewachsene Bundestag ab der nächsten Wahl 2025 dauerhaft auf 630 Mandate schrumpfen. Erreicht werden soll das, indem auf Überhang- und Ausgleichsmandate verzichtet wird. Diese sorgten bislang für eine immer stärkere Aufblähung des Bundestags. Nach den neuen Regeln könnte es künftig vorkommen, dass ein Bewerber zwar seinen Wahlkreis direkt gewinnt, aber trotzdem nicht in den Bundestag einzieht. Das erzürnt vor allem die CSU.

Zudem soll eine strikte Fünf-Prozent-Klausel gelten. Die sogenannte Grundmandatsklausel entfällt. Sie sorgte bisher dafür, dass Parteien auch dann in der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag einzogen, wenn sie unter fünf Prozent lagen, aber mindestens drei Direktmandate gewannen. Davon profitierte 2021 die Linkspartei.

Der Wegfall der Klausel könnte, je nach Wahlergebnis, auch Konsequenzen für die CSU haben, deren Direktkandidaten in Bayern traditionell die meisten Wahlkreise gewinnen. Sollte sie bundesweit unter fünf Prozent fallen, würde sie aus dem Bundestag fliegen (SZ Plus). Bei der letzten Bundestagswahl hatte die CSU die Fünfprozenthürde mit 5,1 Prozent der Zweitstimmen nur knapp genommen.

"Das ist ein Anschlag auf die Demokratie und auf den Föderalismus", sagte Söder nach der CSU-Vorstandsschalte. "Auf die Demokratie, weil direkt gewählte Abgeordnete künftig nicht mehr im Deutschen Bundestag sitzen, das entscheiden dann irgendwelche anderen Gremien. Und auf den Föderalismus, weil möglicherweise ganze Regionen wie Bayern nicht mehr dabei sind."

Söder kritisierte, es gehe den Ampel-Parteien nicht um eine Verkleinerung des Bundestags, sondern um eine Schwächung der Opposition und Bayerns. Fast neun Millionen Stimmen könnten "wegrationalisiert" werden, argumentierte er - das sei ein tiefer Verstoß gegen das Bundesstaats- und Föderalismusprinzip. Und der CSU werde im Grunde genommen "das Existenzrecht abgesprochen".

Wie das Bundesverfassungsgericht über die angekündigten Klagen entscheiden könnte, wird unter Verfassungsrechtlern intensiv diskutiert.

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