Prozess in Aschaffenburg:Viereinhalb Jahre Haft nach Tötung der pflegebedürftigen Mutter

Das Urteil, das am Landgericht Aschaffenburg fiel, ist noch nicht rechtskräftig. (Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa)

Das Gericht geht von Totschlag in einem minder schweren Fall aus. Die 58-Jährige hatte ihre psychisch kranke Mutter lange gepflegt. Am Tatmorgen eskalierte die Lage offenbar.

Das Landgericht Aschaffenburg hat eine Frau wegen der Tötung ihrer psychisch kranken und pflegebedürftigen Mutter zu viereinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die Kammer ging nach Gerichtsangaben vom Dienstag von Totschlag in einem minder schweren Fall aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft hatte auf vier Jahre und zehn Monate Haft plädiert, die Verteidigung auf Freispruch, weil die Frau zum Zeitpunkt der Tat nicht steuerungsfähig gewesen sei. Die Angeklagte hatte die Tat zu Prozessauftakt vergangene Woche gestanden.

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Nach Darstellung der Ermittler schlug sie die 82-Jährige am 15. August 2022 im unterfränkischen Elsenfeld zuerst mit einer Glasflasche auf den Kopf. Danach stach die 58 Jahre alte Frau mit einem Küchenmesser mehrfach zu. An den Angriff erinnere sie sich nicht, ließ die Angeklagte von ihrem Verteidiger vor Gericht erklären. Danach versuchte sie, sich das Leben zu nehmen. Ihre eigene Tochter fand sie und rief die Rettungskräfte.

Laut Anklage betreute und pflegte die 58-Jährige ihre Eltern lange "mit großem Engagement". Im Sommer 2022 infizierten sich die Eltern und die Frau mit Corona. Ihr Vater zog vier Tage vor der Tat in ein Pflegeheim. Die seit vielen Jahren psychisch kranke Mutter blieb in dem Haus im Landkreis Miltenberg zurück.

Die 82-Jährige soll ihr soziales Umfeld, vor allem aber ihre Tochter, phasenweise stark unter Druck gesetzt, manipuliert und instrumentalisiert haben. Als die Angeklagte am Tatmorgen zu ihrer Mutter fuhr, eskalierte die Lage offenbar.

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