USA:Erst Gefängnisausbruch - dann Pfannkuchen essen

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Wie genau, es den beiden Insassen gelang, mit einem "Zahnbürsten-Werkzeug" dieses Loch zu schaffen, wollte die Polizei nicht verraten. (Foto: AP/AP)

Zwei Männer brechen im US-Bundesstaat Virginia aus dem Gefängnis aus und werden wenige Stunden später wieder gefasst: in einem Pfannkuchen-Lokal.

Zwei Männer sind im US-Bundesstaat Virginia aus einem Gefängnis in der Stadt Newport News ausgebrochen. Ihr Abstecher in die Freiheit währte allerdings nicht lange. Denn wenige Stunden später wurden sie von der Polizei gefunden und gefasst: In einem Pfannkuchen-Lokal im Nachbarort.

Der Ausbruch war den beiden Männern gelungen, indem sie mit "primitiven" Werkzeugen, gefertigt aus einer Zahnbürste und einem Metallgegenstand, ein Loch in die Wand des Gefängnisbaus gegraben hatten , berichtet unter anderem CNN. Die beiden Insassen seien in einem weniger gesicherten Nebengebäude untergebracht gewesen und hätten dort eine "Konstruktionsschwäche" ausnutzen können.

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Am Montagabend seien der 37-Jährige und der 43-Jährige bei einer Kontrolle als vermisst gemeldet worden. Doch bereits in den frühen Morgenstunden am Dienstag seien sie dann in einem Pfannkuchen-Lokal in der Stadt Hampton gefasst worden. Andere Bürger hätten sie dort gesehen und die Polizei verständigt. Zuvor hatte die Polizei Fotos der Ausbrecher veröffentlicht.

Eine Sprecherin der örtlichen Polizei sagte, sie könne sich aus Sicherheitsgründen nicht näher dazu äußern, wie es den Männern genau gelang, mit ihrem Zahnbürsten-Werkzeug die Wand zu durchdringen und am Ende zu entkommen. Bis alle derartigen "Konstruktionsschwächen" in dem Gebäude identifiziert und behoben seien, könne man keine weiteren Angaben dazu machen.

Die beiden Männer waren wegen verschiedener Anklagen in Haft, darunter Missachtung des Gerichts, Verletzung von Bewährungsauflagen, Kreditkartenbetrug, Diebstahl und Besitz von Einbruchwerkzeug. Nun werden sie auch wegen ihrer Flucht belangt. In Deutschland ist der Ausbruch aus einem Gefängnis selbst nicht strafbar. Wer allerdings Gegenstände wie Zäune oder ähnliches beschädigt oder Menschen dabei als Geisel nimmt, kann auch hier belangt werden.

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