Reiserecht:Bonusmeilen erstatten

Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkt Reisenden im Streit mit der Rücktrittskostenversicherung den Rücken: Wer einen stornierten Flug mit Bonusmeilen bezahlt hat, die nun unwiederbringlich verloren sind, hat Anspruch auf Entschädigung. Das ergibt sich aus einem Karlsruher Urteil (Az. IV ZR 112/22). Der Kläger hatte Flüge in die USA und wieder zurück gebucht, die er mit Bonusmeilen aus einem Programm der Fluggesellschaft bezahlte. Wegen einer Erkrankung stornierte er die Reise. Nach den Bedingungen der Fluggesellschaft werden die eingesetzten Bonusmeilen in einem solchen Fall nicht wieder gutgeschrieben. Im Streit mit der Versicherung war der Mann bisher leer ausgegangen. Zuletzt hatte das Landgericht Wuppertal entschieden, dass ihm keine Rücktrittskosten entstanden seien. Bonusmeilen seien "nicht in dem Sinne handelbar".

© SZ vom 28.03.2023 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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