Bundestag:Unionsfraktion will gegen Wahlrechtsreform klagen

Lesezeit: 1 min

Das leere Plenum des Deutschen Bundestags. (Foto: Michael Kappeler/dpa)

Vor dem Bundesverfassungsgericht wollen die Abgeordneten das von der Ampel beschlossene Wahlrecht kippen. Sie sprechen sich einstimmig dafür aus, eine Normenkontrollklage in Karlsruhe einzureichen.

Die Unionsfraktion im Bundestag hat sich einstimmig hinter eine Verfassungsklage gegen die von der Ampelkoalition beschlossene Wahlrechtsreform gestellt. Sobald das Gesetz in Kraft tritt, würden die Prozessbevollmächtigten eine abstrakte Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einreichen. Sie wollen überprüfen lassen, ob das von der Regierungskoalition beschlossene neue Wahlrecht verfassungskonform ist, hieß es von Teilnehmern der Fraktionssitzung in Berlin. Die Fraktion werde auch einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung gegen das Inkrafttreten der Wahlrechtsreform stellen, die den Bundestag von 2025 an verkleinern soll.

Um die Klage in Karlsruhe einzureichen, seien 184 Unterschriften notwendig - ein Viertel der Abgeordneten. In der Unionsfraktion sitzen 197 Parlamentarier.

SZ PlusExklusivMarkus Söder im Interview
:"Man versucht, die CSU in ihrer Existenz zu erschüttern"

Warum Markus Söder findet, dass die Ampelkoalition die Wahlrechtsreform nicht nachbessern, sondern ganz zurücknehmen sollte, was ihn gerade an den Grünen so stört und wieso Bayern nun einmal erwiesenermaßen besser sei als der Rest der Republik.

Interview von Stefan Kornelius, Katharina Riehl und Robert Roßmann

Dass der Bundestag zuletzt immer größer wurde, lag an den Überhangmandaten. Diese entstehen immer dann, wenn eine Partei mehr Wahlkreise gewinnt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis Sitze im Bundestag zustehen. Damit sich die Mehrheitsverhältnisse durch die Überhangmandate nicht verändern, erhielten die anderen Parteien Ausgleichsmandate. Das jüngst beschlossene neue Wahlrecht ist hochumstritten. Um den Bundestag von derzeit 736 dauerhaft auf 630 Abgeordnete zu schrumpfen, sollen nicht mehr alle Erststimmen-Wahlsieger der 299 Wahlkreise in den Bundestag einziehen. Entscheidend ist, wie das Zweitstimmenergebnis der Parteien ist.

Zudem wird die sogenannte Grundmandatsklausel abgeschafft. Sie sorgt bisher dafür, dass Parteien auch dann in der Stärke ihres Zweitstimmen-Ergebnisses in den Bundestag einziehen, wenn sie unter fünf Prozent liegen, aber mindestens drei Direktmandate gewinnen. Gegen die Reform laufen vor allem CSU und Linke Sturm, für die sich die Änderungen besonders nachteilig auswirken könnten.

Bei der Wahl 2021 profitierte die Linkspartei vom alten Wahlrecht, als sie nur 4,9 Prozent der Zweitstimmen erreichte, aber dennoch in den Bundestag einzog. Wegen ihrer drei gewonnenen Direktmandate sitzt sie nun mit 39 Abgeordneten im Parlament. Die CSU, die nur in Bayern antritt, gewann 2021 fast alle Direktmandate in Bayern, kam bundesweit gesehen aber nur knapp über die Fünf-Prozent-Hürde. Ohne die Grundmandatsklausel müsste sie bei der kommenden Wahl womöglich zittern, ob sie den Wiedereinzug ins Parlament schafft.

© SZ/dpa/saul - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

ExklusivWahlrechtsreform
:Kompromissvorschlag im Streit um das Wahlrecht

Der SPD-Abgeordnete Axel Schäfer empfiehlt der Ampelkoalition, die Fünf-Prozent-Hürde auf vier Prozent zu senken.

Von Robert Roßmann

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: