Autoindustrie:Kleiner Sieg für Porsche

Die Porsche SE hat sich bei Schadenersatzklagen von Anlegern im Zusammenhang mit dem Dieselskandal bei Volkswagen in einem wichtigen Punkt durchgesetzt. Prinzipiell habe die VW-Hauptaktionärin Porsche SE (PSE) zwar eine Veröffentlichungspflicht über Vorgänge bei ihrem größten Investment Volkswagen, erklärte das OLG Stuttgart am Mittwoch in einem Musterverfahren. Doch könne dem Vorstand der PSE nicht dasselbe Wissen wie dem VW-Vorstand zugerechnet werden, auch wenn es hier personelle Überschneidungen gibt. Das OLG-Urteil kann vor dem Bundesgerichtshof (BGH) angefochten werden.

Hunderte Anleger beklagen, die Porsche SE habe den Kapitalmarkt zu spät über den im September 2015 aufgedeckten Dieselabgasskandal bei Volkswagen informiert. Ihnen seien durch zu teuren Erwerb von PSE-Aktien Kursverluste entstanden. Das Klagevolumen beläuft sich insgesamt auf 929 Millionen Euro. Nach Auffassung der Investoren hätte die PSE sowohl in den Anfängen des Abgasskandals 2008, als die Abschalteinrichtungen eingebaut wurden, als auch in der Phase der Aufdeckung durch US-Behörden in den Jahren 2014 und 2015 per Ad-hoc-Mitteilung den Kapitalmarkt über Dieselgate informieren müssen. Die PSE begrüße die Entscheidung des Gerichts, die vom Musterkläger geforderten Feststellungen überwiegend nicht anzuerkennen.

© SZ vom 30.03.2023 / Reuters - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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