Aktuelles Lexikon:Schlichtung

Die Gewerkschaften Verdi und EVG haben ihre Macht mit einem großangelegten bundesweiten Warnstreik am vergangenen Montag eindrucksvoll bewiesen. (Foto: Sina Schuldt/dpa)

Der Versuch, einen verfahrenen Tarifstreit wie jetzt zwischen Gewerkschaft und öffentlichen Arbeitgebern, beizulegen, ehe richtig Ungemach droht.

Von Benedikt Peters

Die Schlichtung hat wenig mit dem verwandten Adjektiv "schlicht" zu tun. Denn einfach ist dieser Prozess, der einen Streit mit Hilfe Dritter beilegen soll, so gut wie nie. So ist es auch bei Gewerkschaften und Arbeitgebern. Hier meint die Schlichtung ein exakten Regeln unterworfenes Verfahren, das eine verzwickte Tarifauseinandersetzung lösen soll - so wie jetzt im Fall von Verdi, Beamtenbund und Arbeitgebern, die sich in den Verhandlungen für die 2,5 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen verkeilt haben. Viele Menschen werden diese Gütetermine gespannt verfolgen, denn im Fall eines Scheiterns drohen unbefristete Streiks in Bereichen, wo es die Menschen besonders schmerzt: In Kitas, Kliniken, bei der Müllabfuhr. Und auch im Verkehr, worauf es am vergangenen Montag bereits einen kräftigen Vorgeschmack gab. Damit es dazu nicht kommt, sollen Hans-Henning Lühr (SPD), ein ehemaliger Staatsrat aus Bremen, und der frühere sächsische Ministerpräsident Georg Milbradt (CDU) nun einen Vorschlag unterbreiten, der den Konflikt befriedet. Arbeitgeber und Gewerkschaften müssen dem Vorschlag beide zustimmen, andernfalls ist die Schlichtung gescheitert. Lühr und Milbradt haben für ihren Versuch etwa zwei Wochen, während dieser Zeit darf nicht gestreikt werden. Das Land, so viel ist sicher, wünscht ihnen Glück.

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