Klinikpersonal:Entlassung ohne Impfung

Eine fehlende Corona-Impfung kann ein rechtmäßiger Kündigungsgrund für Krankenhauspersonal sein. Das Bundesarbeitsgericht entschied am Donnerstag, dass die Kündigung einer ungeimpften medizinischen Fachangestellten zum Schutz von Patienten und der übrigen Belegschaft vor einer Infektion rechtens war. Die Revision der betroffenen Frau aus Rheinland-Pfalz hatte keinen Erfolg. Ihr war im Juli 2021 gekündigt worden; zuvor war sie auf verschiedenen Stationen eines Krankenhauses in der Patientenversorgung eingesetzt. Die Richter führten aus, das wesentliche Motiv für die Kündigung sei nicht die Weigerung der Klägerin gewesen, sich einer Impfung gegen Sars-CoV-2 zu unterziehen, sondern der beabsichtigte Schutz der Krankenhauspatienten und der übrigen Belegschaft vor einer Infektion durch nicht geimpftes medizinisches Fachpersonal. Dass damals keine gesetzliche Impfpflicht galt, spiele in diesem Fall keine Rolle.

© SZ vom 31.03.2023 / kna - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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