Online-Umfrage der Grünen:Kommunalpolitiker wünschen sich mehr persönliche Freiheiten im Amt

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In einer Umfrage haben Kommunalpolitiker, wie Stadt- und Gemeinderäte, ihre Vorstellungen formuliert. (Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)

Am Donnerstag debattieren die Abgeordneten im Landtag über über eine Novelle des Kommunalrechts.

Von Johann Osel

Wer als Stadt- oder Gemeinderat für eine Weile ausfällt, etwa wegen Krankheit, familiärer oder beruflicher Verpflichtungen, soll ein Ersatz-Mitglied ins Gremium schicken dürfen. Das halten laut einer Umfrage der Landtagsgrünen fast 60 Prozent der befragten Kommunalpolitiker für eine gute Idee. An der Online-Erhebung nahmen im Mai und Juni bayernweit 808 Personen teil, parteiübergreifend. Sie ist nicht repräsentativ, soll aber Hinweise auf Reformbedarf beim Engagement liefern. Die Mehrheit der Befragten wünscht sich demnach eine bessere Vereinbarkeit von politischem Ehrenamt, Familie und Beruf. An diesem Donnerstag debattiert der Landtag in erster Lesung über eine Novelle des Kommunalrechts.

Die Idee von Vertretungsräten wird etwa in Teilen Österreichs praktiziert, erklärte Johannes Becher, Kommunalexperte der Fraktion. Ende 2020 hatten die Grünen bereits einen Gesetzentwurf dazu vorgelegt. Demnach soll die Option für Auszeiten von drei bis zwölf Monaten in der sechsjährigen Wahlperiode gelten, also nicht für kurzfristige Verhinderung. Der Nachrücker oder die Nachrückerin auf der Liste würde demnach einspringen und später wieder Platz machen. Bei längerer Absenz muss ein Ratsmitglied derzeit auf die Ausübung des Amtes verzichten - sodass die Mehrheitsverhältnisse nicht mehr exakt abgebildet seien. Auch bestehe die Gefahr, dass jemand wegen vorübergehender Zwänge sein Engagement ganz einstellt, sagte Becher.

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Die Änderung soll zudem jüngere Leute motivieren, für die Gremien zu kandidieren. Diese schreckten oft von vornherein zurück, weil irgendwann zum Beispiel ein Auslandssemester im Studium ansteht. In der Plenardebatte damals attestierte Manfred Ländner (CSU) der Grünen-Idee "einen gewissen Charme". Nicht vereinbar sei der Vorstoß aber mit der "Persönlichkeitswahl". Und es werde die Tür zum Rotationsprinzip aufgemacht, die Effektivität der Ratsarbeit könne leiden.

Aus den Impulsen ihrer Umfrage leiten die Grünen zahlreiche Vorschläge für das Kommunalrecht ab - wie einen gesetzlichen Freistellungsanspruch von Räten bei ihrem Arbeitgeber für die Aufgaben des Mandats. Oder Ratssitzungen per Video, wobei der Freistaat hierbei schon nach den Corona-Erfahrungen den Kommunen viel Spielraum gegeben hat. Zudem fordert Becher: Das Wahlalter bei Kommunalwahlen soll auf 16 Jahre gesenkt werden. Dies sei "ein wunderbarer Einstieg" in die demokratische Teilhabe, weil es dort auch um Themen gehe, die Jugendliche direkt betreffen; wie Busverbindungen oder soziale Angebote im Ort.

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Vor den Kommunalwahlen im März hatten sich Frauen große Hoffnungen gemacht, dass sie ihren Anteil an den Mandaten ausbauen können. Eine Auswertung des Landesamtes für Statistik zeigt aber: Vor allem auf dem Land tun sich Kandidatinnen immer noch schwer.

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Das Innenministerium von Joachim Herrmann (CSU) evaluiert immer nach Kommunalwahlen die Rechtsvorschriften und novelliert diese. Im Gesetzentwurf steht eine Fülle an Detailkorrekturen - darunter die Aufhebung der Altersgrenze für hauptamtliche Bürgermeister und Landräte. Sie erregte Aufsehen, weil sie dem Münchner OB Dieter Reiter (SPD) die erneute Kandidatur ermöglicht. Zudem soll etwa die Schwelle, von der an ein Bürgermeisteramt hauptberuflich läuft, von 5000 auf 2500 Einwohner sinken; wegen der wachsenden Komplexität des Jobs.

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