Eilantrag:Bahn will Warnstreik juristisch verhindern

Die Deutsche Bahn bezeichnete den angekündigten Warnstreik als "unverhältnismäßig". (Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)

Der Konzern hat einen entsprechenden Eilantrag beim Arbeitsgericht in Frankfurt am Main eingereicht. Die Entscheidung soll am Samstagnachmittag fallen.

Die Deutsche Bahn versucht, den 50-Stunden-Warnstreik auf der Schiene noch juristisch zu stoppen. Der Konzern teilte am Samstagmorgen mit, dass er einen entsprechenden Eilantrag beim Arbeitsgericht in Frankfurt am Main eingereicht habe. "Dieser Schritt ist im Interesse der Kundinnen und Kunden jetzt geboten", so die Bahn. Das Gericht bestätigte den Eilantrag. Die Verhandlung beginne um 12 Uhr.

Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) will ab Sonntagabend, 22 Uhr, bis Dienstagabend um 24 Uhr mit dem dritten Warnstreik bei der Bahn im laufenden Jahr erneut den Verkehr auf der Schiene lahmlegen. Die Deutsche Bahn entschied kurz nach der Ankündigung, dass sie für den Zeitraum des Ausstands den Fernverkehr komplett einstellen wird. Auch im Regional- und Güterverkehr wird im gleichen Zeitraum voraussichtlich kaum ein Zug fahren.

Die EVG und 50 Bahn-Unternehmen streiten seit Ende Februar über neue Tarifverträge, die Verhandlungen stocken. Die Deutsche Bahn bezeichnete den angekündigten Warnstreik am Samstagmorgen als "unverhältnismäßig", er schädige Kundinnen und Kunden sowie unbeteiligte Dritte. Da die EVG auch Beschäftigte in Stellwerken zur Arbeitsniederlegung aufgerufen hat, werden absehbar auch Bahn-Unternehmen getroffen, die derzeit gar nicht mit der EVG verhandeln.

© SZ/dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

SZ PlusMeinungBahn
:Es reicht jetzt mit den Streiks!

Klar haben die Beschäftigten eine ordentliche Lohnerhöhung verdient. Und eine Einigung wäre gar nicht so schwer zu erzielen. Aber was machen Management und Gewerkschaft? Sie verkeilen sich in absurde Konflikte.

Kommentar von Alexander Hagelüken

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: