Verkehrsurteil:Barfuß fahren erlaubt

Barfuß Auto fahren ist grundsätzlich keine Ordnungswidrigkeit - das hat ein Urteil des Oberlandesgericht Celle festgestellt.

Wer kennt das nicht: Gerade am Badesee gewesen stapft man nach einem schönen Sonntagnachmittag mit Sandalen oder Flip-Flops zum Auto und tritt die Heimfahrt an - bequemerweise barfuß.

Nur: Barfuß Auto fahren war bisher aber eher riskant - und konnte von der Polizei, falls gesehen, geahndet werden. Es stellte eine Ordnungswidrigkeit dar.

Nun hat ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle (Az. 322Ss46/07) erneut bestätigt, dass dem nicht so ist. Wir dürfen unsere Füße also kühl halten. Auch zum Autofahren eher ungeeignete Schuhe wie High Heels oder eben Flip-Flops sind erlaubt.

Dennoch bleiben Risiken: Mit nackten Füßen rutscht man natürlich leichter von den Pedalen ab. Wer aber nicht optimal beschuht ist, riskiert nun zwar kein Strafmandat mehr, wohl aber eine Mithaftung im Falle eines Unfalls.

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