Ernst August von Hannover:Sie ist da!

Für ihn stellt sie sich ihrer größten Angst: Caroline von Monaco sagt vor Gericht und Journalisten aus. Der Körperverletzungsprozess um Ernst August geht weiter.

Lange war es unklar, ob Prinzessin Caroline von Monaco wirklich nach Hildesheim kommen würde - jetzt ist sie da. Sie steht als Zeugin im Saal des Hildesheimer Landgerichts. Sie sucht nicht den großen Auftritt: Die Monegassin zeigt sich unauffällig in einem hellbraunen Mantel über einer schwarzen Hose. Der Botschafter Monacos in Deutschland hat durchgesetzt, dass Medienvertreter mindestens drei Meter Abstand von ihr halten müssen. Caroline von Monaco sagt im Körperverletzungs-Prozess aus, der gegen ihren Mann Ernst August geführt wird.

Ernst August von Hannover: Caroline von Monaco kämpft mit ihrem Mann Ernst August von Hannover um ein milderes Urteil im Körperverletzungsprozess.

Caroline von Monaco kämpft mit ihrem Mann Ernst August von Hannover um ein milderes Urteil im Körperverletzungsprozess.

(Foto: Foto: ddp)

Es ist nicht das erste Mal, dass sie ihrem Mann in diesem Prozess zur Steite steht: Die Prinzessin hatte bereits vor eineinhalb Jahren im nichtöffentlichen Wiederaufnahmenverfahren im Sinne ihres Mannes ausgesagt und entscheidend dazu beigetragen, dass der Prozess gegen Ernst August wieder aufgerollt wurde. Im Oktober 2009 hat sie allerdings einen geplanten Auftritt in Hildesheim als Zeugin wieder abgesagt. Den Medienrummel rund um ihre Person kann die 52-Jährige nicht ausstehen.

In Hildesheim geht es nun ein weiteres Mal um die Vorwürfe des deutschen Hoteliers Josef Brunlehner, der Ernst August wegen einer Streitigkeit im Januar 2000 angezeigt hatte. Brunlehner behauptet, der Adelige habe ihn bei einer Prügelei wegen Lärmbelästigung aus seiner Diskothek mit einem Gegenstand verletzt. Der Prinz will dem Hotelier hingegen nur zwei Ohrfeigen versetzt haben. Durch die Wiederholung des Prozesses in Hildesheim will er ein milderes Urteil erreichen.

Ernst August selbst muss nicht in den Gerichtssaal: Grundsätzlich müssen Angeklagte in einer strafrechtlichen Hauptverhandlung in Deutschland persönlich erscheinen. Allerdings gibt es Ausnahmen. Der Adlige war in Hildesheim nur beim Prozessauftakt anwesend, es wird nicht erwartet, dass er Caroline bei ihrer Zeugenaussage begleitet.

Keine Sonderbehandlung für Ernst August

Im Fall von Ernst August war ein Strafbefehl der Ursprung des gesamten Verfahrens. Ein Strafbefehl darf nur bei Delikten erlassen werden, die nicht schwerwiegend sind und zum Beispiel mit einer Geldstrafe oder einer Bewährungsstrafe von maximal einem Jahr belegt werden. Wenn dann gegen einen solchen Strafbefehl Einspruch eingelegt wird, muss der Angeklagte nicht persönlich vor Gericht erscheinen, wenn er sich durch einen Verteidiger vertreten lässt. Insofern gibt es für den Prinzen keine Sonderbehandlung, sondern es greifen die für alle geltenden Regeln der Strafprozessordnung.

Ernst August Prinz von Hannover (55) und Prinzessin Caroline von Monaco (52) sind seit fast elf Jahren verheiratet. Sie gaben sich an Carolines 42. Geburtstag in Monaco das Ja-Wort, ein halbes Jahr später kam die gemeinsame Tochter Alexandra zur Welt.

Kampf um das Privatleben

Beide kämpfen massiv gegen die Veröffentlichung ihres Privatlebens: Prinzessin Caroline hat sich mehrfach intensiv gegen die unerlaubte Veröffentlichung privater Fotos gegen Zeitungen, Zeitschriften und Fotografen zur Wehr gesetzt. Sie kämpft entschieden für den guten Ruf ihres Mannes. Auch Ernst August Prinz von Hannover führt einen erbitterten Kampf gegen Paparazzi, die ihm nachstellen. Diese Fotografen seien nur daran interessiert, "wo man in der Badehose liegt, mit wem", sagte der Adlige 1999 in der ARD in einem seiner äußerst seltenen offiziellen Interviews kurz vor seiner Hochzeit mit Caroline.

Ihren bisher größten Sieg gegen die Veröffentlichung von Paparazzi-Fotos errang Prinzessin Caroline 2004 vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Das Gericht wertete die Veröffentlichung solcher heimlich aufgenommenen Fotos als unzulässige Verletzung der Privatsphäre.

Hin und Her der Gerichte

Die Straßburger Richter rügten damit das Bundesverfassungsgericht, das 1999 entschieden hatte, dass Prinzessin Caroline eine absolute Person der Zeitgeschichte sei, an deren Leben die Öffentlichkeit auch außerhalb offizieller Auftritte ein berechtigtes Interesse habe. Die Europarichter betonten, deutsche Gerichte hätten die Pressefreiheit auf Kosten des Privatlebens der Prominenten bevorzugt.

Seitdem hat sich allerdings an den Gerichten viel getan: Im März 2008 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Berichte und Fotos über das Privatleben Prominenter grundsätzlich von der Pressefreiheit geschützt sind. Dazu gehören nicht nur Skandale, sondern auch "die Normalität des Alltagslebens", wenn die Berichte der "Meinungsbildung zu Fragen von allgemeinem Interesse" dienen.

Damit ließen die höchsten Richter den vom BGH zuvor verbotenen Abdruck eines Urlaubsfotos von Caroline und ihrem Mann Ernst August zu, mit dem ein Bericht über die Vermietung ihrer Villa in Kenia illustriert worden war.

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