Nadine-Prozess:Verteidigung fordert Freispruch

Im Prozess um die spurlos verschwundene Nadine aus Gifhorn hat die Verteidigung Freispruch für den angeklagten Vater gefordert - im Gegensatz zur Anklage.

Im Prozess um Nadine plädiert die Verteidigung auf Freispruch: Die Todesursache sei nicht aufgeklärt, die Hauptbelastungszeugin nicht glaubwürdig, sagte der Verteidiger vor dem Landgericht Hildesheim (Niedersachsen).

Der Vater von Nadine: Schuldig oder nicht? (Foto: Foto: dpa)

Die Eltern von Nadine müssen sich wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Misshandlung verantworten. Sie bestreiten jede Verantwortung für den Tod ihrer Tochter und behaupten, Nadine sei im Januar 2003 als knapp Zweieinhalbjährige nach einem Sturz aus dem Hochbett gestorben.

Die Staatsanwaltschaft hatte sich bei einem früheren Verhandlungstag hingegen überzeugt gezeigt, dass das Mädchen an den Folgen von schweren Misshandlungen gestorben ist - und hatte achteinhalb Jahre Gefängnis für den Vater gefordert.

Für die Mutter des kleinen Mädchen forderte die Anklage zudem eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und 200 Stunden gemeinnützige Arbeit. Den 32-jährigen Vater hielt die Staatsanwaltschaft der Körperverletzung mit Todesfolge und der Misshandlung Schutzbefohlener für schuldig, die 30-jährige Mutter der unterlassenen Hilfeleistung.

Die Leiche des Mädchens wurde trotz intensiver Suche nie gefunden. Die Eltern hatten ausgesagt, sie bei einem Parkplatz im Harz vergraben zu haben. Den Tod hätten sie aus Angst vor dem Jugendamt verschwiegen.

Das Urteil soll am Freitag fallen.

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