Vorwürfe gegen Daimler:Eine Frage von Stunden

Wann stand der Rücktritt von Jürgen Schrempp als Chef von Daimler-Chrysler fest? Anleger wollen Millionen einklagen, weil die Information sie zu spät erreichte. Jetzt belasten neue Dokumente den Konzern.

Die Frage ist bislang unbeantwortet: Hat der damalige Daimler-Chrysler-Konzern zu spät über den Abgang des ehemaligen Vorstandschefs Jürgen Schrempp informiert? Viele Anleger meinen, ja. Daraus hat sich ein Gerichtsstreit entzündet. Es geht darum, wann der Rücktritt sicher war. Vor allem jedoch geht es um viel Geld.

Vorwürfe gegen Daimler: Ehemaliger Daimler-Chrysler-Chef Schrempp: Wann stand sein Abgang fest?

Ehemaliger Daimler-Chrysler-Chef Schrempp: Wann stand sein Abgang fest?

(Foto: Foto: AP)

Nun sind neue Dokumente aufgetaucht, die möglicherweise die Version der Kläger stützen. Einem Bericht der Financial Times Deutschland (FTD) zufolge liegen der Zeitung Unterlagen der Klägerseite vor, nach denen der Konzern unter anderem einen externen Berater - den ehemaligen Chefredakteur einer Finanzzeitung - bereits einen Tag vor dem offiziellen Beschluss des Aufsichtsrates über Schrempps Abgang informiert haben soll. Die Herausgabe dieser Information an Dritte noch vor der Entscheidung am 28. Juli 2005 schaffe einen Beleg dafür, wie sicher sich der Konzern über Schrempps Ausscheiden war, schreibt das Blatt.

Ein Tag entscheidet über Millionen

Die Aussage ist brisant. Denn hätte die Information früher die Anleger erreicht, sie hätten möglicherweise mit dem Verkauf von Aktien gewartet. Denn: Am Tag des Schrempp-Rücktritts schoss der Aktienwert steil nach oben. Ein Tag nur hat über Millionen entschieden. Die Anleger gehen nun davon aus, dass Schrempps Abgang schon länger feststand, der Konzern die Öffentlichkeit also hätte informieren müssen. Nun läuft das Gerichtsverfahren. Es geht um Schadenersatzforderungen in Höhe von sechs Millionen Euro.

Laut FTD hat der damalige Daimler-Chrysler-Kommunikationschef Hartmut Schick dem Berater noch vor der Sitzung des Präsidialausschusses gesagt, "dass am nächsten Tag der Rücktritt von Professor Schrempp als Vorstandsvorsitzender der Daimler-Chrysler AG der Öffentlichkeit mitgeteilt wird."

Führungsspitze zum Rapport

Für die Kläger ist dieser Satz eindeutig: "Dass vor der Aufsichtsratssitzung Dritte informiert wurden, bestätigt unsere Ansicht, dass das vorzeitige Ausscheiden von Herrn Schrempp zu dieser Zeit nicht nur wahrscheinlich, sondern eine Tatsache war", sagte Klägeranwalt Klaus Rotter der FTD. Ein Sprecher von Daimler wollte sich nicht zu den aktuellen Geschehnissen äußern. Nach wie vor sei man überzeugt, rechtzeitig informiert zu haben.

Vor dem Oberlandesgericht Stuttgart muss am 19. September die damalige und heutige Führungsspitze des Autokonzerns Rede und Antwort in dem Fall stehen. Neben Schrempp sind auch der amtierende Daimler-Chef Dieter Zetsche und der ehemalige Daimler-Chrysler-Aufsichtsratschef Hilmar Kopper von dem Gericht geladen, zu der angeblich verspätete Rücktrittsmitteilung Stellung zu nehmen. Zetsche war für Schrempp auf den Posten des Vorstandsvorsitzenden gerückt.

Das Amtsgericht Frankfurt hatte den Konzern Ende August vom Vorwurf freigesprochen, den Schrempp-Rücktritt zu spät gemeldet zu haben. Damit widersprachen die Richter der Finanzaufsicht Bafin, die noch ein Bußgeld in Höhe von 200.000 Euro erlassen hatte.

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