Entschädigung im Missbrauchsskandal:Eine Stiftung für die Opfer

Menschen, die als Kinder missbraucht wurden, haben ein Recht auf tätige Reue. Eine Stiftung könnte jenseits der Strafgerichte helfen, den lange vertuschten Missbrauch zu sühnen.

Susanne Höll

Ein Projekt der rot-grünen Bundesregierung wird zu Recht in Erinnerung bleiben: der vom deutschen Staat und deutschen Unternehmen geschaffene und mit einer Stiftung verbundene Entschädigungsfonds für die Zwangsarbeiter der NS-Zeit - für Menschen also, denen schweres Leid zugefügt wurde, die vom Schicksal gezeichnet und dennoch vergessen waren, jedenfalls bis zur Jahrtausendwende.

Die Stiftung ist weit mehr als eine Organisation zur Vergabe allenfalls symbolischer Schadenersatzzahlungen. Sie ist ein Zeichen von Verantwortung der Nachfahren jener, die einst Täter waren, eine Anerkenntnis von Schuld und Unrecht gleichermaßen.

Das Leid der NS-Zwangsarbeiter kann und soll historisch nicht mit dem Leid der Opfer von Missbrauch und Misshandlungen in Schulen und Internaten der Kirche, des Staates oder sonstiger privater Träger verglichen werden.

Doch eine Stiftung, wie auch immer geartet, könnte einen Beitrag dazu leisten, die jahrzehntelang vertuschten sexuellen und sadistischen Vergehen an Kindern und Jugendlichen jenseits der Strafgerichte zu sühnen, so gut es eben geht.

Wohlgemerkt: Kaum eines der Opfer hat bislang Geld gefordert. Anders als insbesondere die Osteuropäer unter den Zwangsarbeitern - die hochbetagt und unter erbärmlichsten Bedingung leben mussten -, sind die meisten Missbrauchten wohl nicht in größter finanzieller Not.

Aber neben einer Entschuldigung steht auch ihnen eine Entschädigung zu. Sie haben ein Recht auf tätige Reue. Die Peiniger kann man nicht mehr zur Rechenschaft ziehen, die Taten der Kinderschänder sind in den allermeisten Fällen straf- und zivilrechtlich verjährt.

Deshalb stehen jetzt all jene Institutionen in der Pflicht, in denen Mitarbeiter ihre Schutzbefohlenen einst misshandelten, Täter schützten und Verbrechen vertuschten. Sie müssen den Opfern ein Angebot machen. Und manches spricht dafür, dass eine gemeinsame Stiftung aller betroffenen Institutionen einen solchen Schritt hin auf die Opfer etwas leichter machen könnte.

Keine Institution, auch nicht die katholische Kirche, müsste länger das Gefühl haben, stärker als andere an den Pranger gestellt zu werden. Und bevor jede Schule, jedes Internat, jede Gemeinde mühsam auf eigene Faust ein Programm entwickelt, sollten sich alle zusammentun. Auch könnte ein gemeinsamer Fonds dafür sorgen, dass wirklich jeder einst Missbrauchte Hilfe und Unterstützung erhält - und Entschädigungen nicht in das Belieben einer einzelnen Institution gestellt sind.

Und wichtiger noch: Der Staat, mithin die Bundesregierung, könnte sich an einer solchen Stiftung finanziell beteiligen, so, wie sie es beim Zwangsarbeiterfonds auch tat.

Der Allgemeinheit steht es gut an, Verantwortung für die Rechte von Opfern zu übernehmen. Und aus dem Stiftungskapital könnte man zudem äußerst nützliche Projekte finanzieren: Präventionskampagnen und Hilfen für Opfer familiärer Gewalt.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: