Neonazi-Prozess:Martin Wiese muss für sieben Jahre hinter Gitter

Das Gericht hat den 29-Jährigen unter anderem der Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung schuldig gesprochen. Den geplanten Bombenanschlag bei der Grundsteinlegung für das Jüdische Zentrum bestritt Wiese bis zuletzt.

Von Antje Pöhner

Fast eineinhalb Jahre nach dem vereitelten Bomben-Anschlag auf das Jüdische Zentrum in München ist der Neonazi Martin Wiese als Hauptbeschuldigter vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht verurteilt worden.

Der Vorsitzende Richter Bernd von Heintschel-Heinegg sprach den 29-Jährigen der Rädelsführerschaft einer terroristischen Vereinigung und mehrerer Waffen- und Sprengstoffdelikte für schuldig.

Wiese hätte nach Auffassung des Bayerischen Obersten Landesgerichts auch vor einer "blutigen Revolution" nicht zurückgeschreckt.

Beseitigung des demokratischen Systems

Zwar habe es für einen Sprengstoffanschlag auf das jüdische Kulturzentrum am 9. November 2003 keine konkreten Pläne gegeben.

Ziel der "Kameradschaft Süd" sei aber die Beseitigung des Systems der Bundesrepublik Deutschland und die Errichtung eines nationalsozialistischen Staates gewesen, betonte von Heintschel-Heinegg.

Das Gericht verurteilte Wiese zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren.

Unterbrechung wegen kribbelndem Bein

Wiese - der während des Prozesses wiederholt bestritten hatte, ein Terrorist zu sein - nahm das Urteil mit stoischer Miene entgegen. Kahlrasiert und mit vor dem wuchtigen Oberkörper verschränkten Armen folgte er den Ausführungen des Richters.

Hin und wieder lächelte er den mitangeklagten Neonazi Karl-Heinz S. an und warf siegessichere Blicke zu einigen seiner Gesinnungsgenossen, die auf der Zuschauerempore Platz genommen hatten.

Dazwischen forderte er vom Senat in regelmäßigen Abständen selbstbewusst eine kurze Unterbrechung der Sitzung: Sein beim Volleyballspielen in der JVA verletztes Bein schlafe immer wieder ein und beginne unangenehm zu kribbeln.

Überheblich und betont lässig

Auch der 24-jährige Karl-Heinz S. präsentierte sich während der Urteilsbegründung mit überheblichen Gesten. Betont lässig nach hinten gelehnt, lächelte er in die Runde. Wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung wurde er zu einer Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt.

Seine ehemaligen Kameraden Alexander M. und David S., die während des Prozesses gegen ihren ehemaligen Anführer Martin Wiese umfassend ausgesagt hatten, müssen wegen des gleichen Delikts für fünf Jahre und neun Monate beziehungsweise zwei Jahre und drei Monate ins Gefängnis.

Zu Mord und Totschlag bereit

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die engste Gruppe um Wiese immer wieder erörtert habe, die Grundsteinlegung des jüdischen Kulturzentrums in München zu verhindern. Konkrete Anschlagspläne habe es allerdings nicht gegeben. "Sonst hätte der Senat eine ganz andere Strafe verhängt", betonte Heintschel-Heinegg.

Der Senat habe aber keinen Zweifel, dass die Mitglieder der "Kameradschaft-Süd"-Eliteeinheit "Schutzgruppe" zu Mord und Totschlag bereit gewesen wären, wenn auch der "Zeitpunkt der Ausführung" zunächst noch offen war.

Leben "ohne Stolz und Ehre"

Alexander M. und David S. gaben sich an ihrem letzten Verhandlungstag wesentlich weniger selbstbewusst als ihre zwei ehemaligen Kameraden. "Ohne Stolz und Ehre" würden sie künftig leben müssen, hatte Wiese ihnen noch vor der Urteilsverkündung im Gerichtssaal verkündet.

Er selbst halte selbstverständlich an seiner politischen Gesinnung fest: "An meiner Einstellung hat sich nach wie vor nichts geändert", hieß es in seiner abschließende Erklärung.

Wiese sieht die Verurteilung hinsichtlich einer terroristischen Vereinigung als "Fehlurteil" an, teilte nach der Verhandlung sein Anwalt mit.

Botschaft an die rechte Szene

Die Bundesanwaltschaft - die für Wiese eine achtjährige Freiheitsstrafe gefordert hatte - zeigte sich mit dem Urteil zufrieden.

Bundesanwalt Bernd Steudl sagte: "Dass sich der Rechtsstaat wehrhaft zeigt gegen terroristische Aktivitäten der rechten Szene, das ist entscheidend. Diese Botschaft kommt durch das Urteil an."

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