Urteil zur Vorratsdatenspeicherung:"Wir sind nicht zufrieden"

Nicht nur Deutschland, die ganze EU soll das Datensammeln stoppen: Werner Hülsmann vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung über die Folgen des Karlsruher Urteils.

Corinna Nohn

Diplom-Informatiker Werner Hülsmann arbeitet als Datenschutzbeauftragter und ist Mitglied im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Die Bürgerrechtler, Datenschützer und Internetnutzer hatten zur Beteiligung an der Verfassungsbeschwerde gegen die massenhafte Datenspeicherung aufgerufen und die Kläger unterstützt.

sueddeutsche.de: Herr Hülsmann, das Bundesverfassungsgericht hat die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung gekippt. Sind Sie zufrieden mit dem Urteil?

Werner Hülsmann: Es ist ja nur ein Kippen auf Zeit. Zwei Paragraphen dürfen nicht mehr angewendet werden. Gleichzeitig hat das Bundesverfassungsgericht leider festgestellt, dass eine verfassungskonforme Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung durchaus möglich ist, dass es also ein neues Gesetz geben kann. Von daher sind wir mit dem Urteil nicht ganz zufrieden.

sueddeutsche.de: Hätten die Richter mehr Mut haben und sich mit der EU anlegen sollen?

Hülsmann: Es hätte die Möglichkeit gegeben, eine Vorlage beim Europäischen Gerichtshof einzureichen. Dann hätten sich die Richter gar nicht mit der EU angelegt, sondern einfach gesagt: Das deutsche Gesetz basiert auf einer EU-Richtlinie, und für die ist der Europäische Gerichtshof zuständig. Das wäre eine grundsätzlichere Entscheidung gewesen.

sueddeutsche.de: Das wäre Ihre Wunsch-Entscheidung gewesen?

Hülsmann: Ja. Denn es gibt zwar ab sofort keine Vorratsdatenspeicherung mehr, aber es wird eine neue Regelung geben. Allerdings hat der Gesetzgeber eine Ohrfeige bekommen: Die Bundesverfassungsrichter haben klargestellt, dass die deutsche Regelung weit über das hinausging, was die europäische Richtlinie vorgibt.

sueddeutsche.de: Das Gesetz muss reformiert werden. Was erhoffen Sie sich dabei von der Bundesregierung?

Hülsmann: Dass wirklich nur das Minimum, was die EU-Richtlinie vorsieht, umgesetzt wird. Dieses Minimum enthält immer noch eine sechsmonatige Speicherung aller Verkehrsdaten, also Angaben darüber, wer wann von wo aus mit wem telefoniert, SMS oder E-Mails ausgetauscht hat. Allerdings müssen die Gründe für Zugriffe auf diese Daten laut Richtlinie auf wirklich schwere Straftaten eingeschränkt werden. Die Daten können nicht, wie es Deutschland gemacht hat, für die Verfolgung jeglicher Straftaten, die per Internet, SMS oder Telefon begangen werden, genutzt werden.

sueddeutsche.de: Wäre ein Gesetz, das über diesen europäischen Mindeststandard nicht hinausgeht, ein Kompromiss, mit dem Sie sich anfreunden können?

Hülsmann: Wir vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordern von der Bundesregierung, dass sie sich auf EU-Ebene dafür einsetzt, dass die entsprechende Richtlinie, die laut einer EU-Kommissarin ohnehin überprüft werden muss, aufgehoben wird. Und wir werden uns jetzt umso stärker auf europäischer Ebene mit anderen Organisationen zusammenschließen, um diese Überprüfung kritisch zu begleiten.

sueddeutsche.de: Wie beurteilen Sie die Chancen, dass die Bundesregierung bei der Überarbeitung des Gesetzes nun Ihre Linie übernimmt? Immerhin hat Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger selbst gegen das Gesetz in Karlsruhe geklagt.

Hülsmann: Frau Leutheusser-Schnarrenberger hat bei verschiedenen Gelegenheiten deutlich gezeigt, dass Sie zum Teil andere Auffassungen als die Bundesregierung vertritt. Aber natürlich kann die Justizministerin die Neufassung des Gesetzes jetzt nicht einfach auf die lange Bank schieben. Ich gehe allerdings davon aus, dass sie das Urteil sehr genau lesen wird und Karlsruhe nicht noch einmal über die Vorratsdatenspeicherung urteilen muss.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: