Rundfunkgebühr:Gericht: Keine GEZ-Abgabe für PCs

Ein weiteres Verwaltungsgericht hat entschieden, dass für Computer mit Internetanschluss keine Rundfunkgebühren verlangt werden dürfen. Doch der Streit geht weiter.

Für Computer mit Internetanschluss dürfen nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig keine Rundfunkgebühren erhoben werden. Eine Dolmetscherin aus dem Kreis Goslar hatte gegen die Rundfunkanstalt NDR geklagt, die Gebühren für ihren gewerblich genutzten Zweit-PC haben wollte.

Rundfunkgebühr: Ob privat oder beruflich, die PC-Gebühr ist nach Ansicht eines Gerichts in Niedersachsen unzulässig

Ob privat oder beruflich, die PC-Gebühr ist nach Ansicht eines Gerichts in Niedersachsen unzulässig

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Das Gericht urteilte in seiner am Montag veröffentlichen Entscheidung, der NDR stelle derzeit im Internet "keinen gebührenrechtlich relevanten Rundfunk zur Verfügung". Der Sender könne seine Radioprogramme im Internet nicht unbegrenzt vielen Nutzern anbieten. Deshalb sei die Gebühr unzulässig.

Zur weiteren Begründung sagte das Gericht, dass zudem nicht nur privat, sondern auch gewerblich genutzte Zweitcomputer mit Zugang zum Internet von der Gebühr befreit sind. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der NDR kann vor dem Oberverwaltungsgericht in Berufung gehen.

Weitreichende Auswirkungen

Sollte auch dieses Gericht der Klage stattgeben, könnte das weitreichende Auswirkungen haben. Seit Januar 2007 verlangt die Gebühreneinzugszentrale 5,76 Euro für internetfähige Computer - allerdings nur dann, wenn weder Radio noch Fernseher angemeldet sind. In der monatlichen Gebühr von 17,98 Euro sind alle Geräte enthalten.

Bisher haben die Gerichte unterschiedlich über die Gebührenpflicht von Internet-PCs geurteilt. Während etwa das Verwaltungsgericht Würzburg ebenso wie Ansbach die Gebührenpflicht bejaht, haben die Verwaltungsgerichte in Wiesbaden, Koblenz und Münster das Gegenteil entschieden. Beobachter rechnen damit, dass am Ende das Bundesverwaltungsgericht eine Grundsatzentscheidung zur PC-Gebühr fällen könnte.

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