Kevin-Prozess beginnt:Der Ziehvater schweigt

Ein Jahr nach dem Tod des zweijährigen Kevin muss sich sein Ziehvater vor dem Bremer Landgericht verantworten - wegen Totschlags und Misshandlung.

Nach dem qualvollen Tod des kleinen Kevin aus Bremen hat der Ziehvater des Jungen zum Prozessauftakt die Aussage verweigert. In ihrer Anklageschrift warf ihm die Staatsanwaltschaft vor dem Bremer Landgericht Mord vor.

Der Mann muss sich wegen Totschlags und Misshandlung Schutzbefohlener verantworten. "Das ist eine vorläufige Prognose nur allein auf Grundlage der Aktenlage", sagte Gerichtssprecher Thorsten Prange. Im Kühlschrank der Wohnung des 42-Jährigen hatte die Polizei im Oktober 2006 die Leiche Kevins gefunden. Laut Obduktionsbericht hatte das Kind zwei Dutzend ältere und neuere Knochenbrüche.

Der Mann habe dem Kind mehrere Knochen durch "stumpfe Gewalt" oder mit "Hebelkraft", etwa durch die Fixierung der Beine und anschließendes Biegen gebrochen, sagte Staatsanwalt Daniel Heinke. Zudem habe er dem Kind durch Schläge Hämatome im Genitalbereich zugefügt, wobei jedes für sich "erhebliche Schmerzen des Kindes bedingte".

Todesursachen noch unklar

Letztendlich ursächlich für den Tod des Jungen waren nach Auffassung der Anklage eine Reihe von Misshandlungen, die zu einem nicht feststellbaren Zeitpunkt irgendwann zwischen Ende April 2006 und Juni 2006 stattfanden. Diese hätten zu einer Ausschwemmung von Fetttröpfchen aus den Markhöhlen ins Blut und schließlich zu einer Embolie geführt.

"Kevin verstarb nach einer nicht mehr genau feststellbaren Zeitspanne zwischen vermutlich etwa zehn Minuten und zwei Tagen nach Zufügung der Verletzungen an einem durch die Fettembolie verursachten Herzversagen", sagte Heinke. Der Ziehvater habe keinerlei Hilfe geholt. "Eine sofortige medizinische Maximalversorgung hätte jedenfalls die Schmerzen lindern und mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit auch den Tod des Kindes verhindern können."

Die Verteidigung berief sich indes auf Gutachten, wonach die von der Anklage benannte Ursache nicht für den Tod Kevins verantwortlich sein muss. Die Fettembolie wie auch die Knochenbrüche könnten erst nach dem Tod des Jungen entstanden sein. Ebenso könne nicht der Nachweis geführt werden, dass die Knochenbrüche für die Embolie verantwortlich gewesen seien.

Die Frakturen hätten auch durch das Reinpressen der Kinderleiche in den 43 Zentimeter breiten Kühlschrank entstanden sein können. Zudem sei es möglich, dass die zahlreichen vorangegangenen Brüche Folge einer Medikamentenüberdosierung und einer daraus resultierenden Knochenschwäche gewesen seien.

Das Schicksal des Jungen hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst. Ein Untersuchungsausschuss hatte nach dem Fund der Kinderleiche massive Fehler bei der Bremer Sozialbehörde festgestellt. Während viele einzelne mit dem Fall Beschäftigte über das Schicksal Kevins Bescheid wussten, sollte der unter staatlicher Obhut stehende Junge erst am 10. Oktober aus der Wohnung des Ziehvaters geholt werden. Er war zu diesem Zeitpunkt schon Monate tot.

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