Energiemarkt:Preise sollen besser überwacht werden

Angesichts der Empörung über die hohen Energiepreise sind Verbraucherschützer und Länderpolitiker zuversichtlich, dass das Gesetz für die geplante Regulierung des Marktes noch einmal verschärft wird.

Von Nina Bovensiepen und Michael Bauchmüller

"Es ist kaum vorstellbar, dass die Bundesregierung ihren Kollisionskurs gegen die Stromverbraucher fortsetzt", sagte der hessische Wirtschaftsminister Alois Rhiel (CDU) der Süddeutschen Zeitung mit Blick auf die Kontrolle der Versorgungsunternehmen. "Ich rechne damit, dass Wirtschaftsminister Clement einlenkt und so für niedrigere Energiepreise sorgt."

Auch Verbraucherschützer sehen gute Chancen, dass das neue Energiewirtschaftsgesetz noch einmal verschärft wird. "Ich bin optimistisch, weil die Debatte in die richtige Richtung geht", sagt Holger Krawinkel vom Bundesverband der Verbraucherzentralen in Berlin.

Die Verbraucherschützer hatten das Gesetz, das unter anderem eine Regulierungsbehörde für den Strom- und Gasmarkt vorsieht, in seiner jetzigen Form als "Zumutung" für die Kunden kritisiert.

Rhiel fordert gemeinsam mit anderen Wirtschaftsministern der Länder nun aber eine entscheidende Änderung des neuen Energiewirtschaftsgesetzes. Sie treten für eine Stärkung der Regulierungsbehörde ein, die von 2005 an die Strom- und Gasmärkte kontrollieren soll.

Insbesondere fordern sie, dass die Unternehmen sich ihre Netzentgelte vorab (ex ante) von dem Regulierer genehmigen lassen müssen. Bisher ist vorgesehen, dass die Tarife nur im Nachhinein (ex post) kontrolliert werden.

Dies würde bedeuten, dass der Regulierer erst einschreitet, wenn er überhöhte Entgelte für die Netznutzung vermutet; ähnlich agiert bislang schon das Bundeskartellamt. Verbraucherschützer fürchten jedoch langwierige und selten erfolgreiche Verfahren zur Klärung dieser Vorwürfe.

Preise sollen besser überwacht werden

Hessen hatte zu der Ex-Post-Regelung in der vorigen Woche einen Änderungsantrag in den Bundesrat eingebracht, dem eine breite Mehrheit zustimmte. An diesem Donnerstag befasst sich der Wirtschaftsausschuss der Länderkammer erneut mit dem Thema. Am 24. September stimmt der Bundesrat ab, ob das Gesetz nachgebessert werden muss.

Der saarländische Wirtschaftsminister Hanspeter Georgi (CDU) sagte, er sehe noch "unheimlichen Verbesserungsbedarf" am Gesetzentwurf der Regierung. Diese Einschätzung werde im Bundesrat - anders als noch vor ein paar Monaten - von einer "überparteilichen Front" geteilt.

So setzt sich zum Beispiel Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Bernd Rohwer (SPD) ebenfalls für eine Vorab-Genehmigungspflicht von Strompreiserhöhungen ein. Der bayerische Wirtschaftsminister Otto Wiesheu (CSU) hält das Gesetz für korrekturbedürftig, "weil die jetzigen Energiepreiserhöhungen zeigen, dass eine Ex-Post-Aufsicht in vielen Fällen zu spät kommt, um Verbraucher wirkungsvoll zu schützen".

Clement hält an Gesetz fest

Ein Sprecher von Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) verteidigte dagegen den vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf. Die Ex-Post-Regulierung sei die beste Lösung für den Energiemarkt.

Eine Vorabgenehmigung von Durchleitungsgebühren sei bei 1700 Netzbetreibern in Deutschland mit großem bürokratischen Aufwand verbunden und kaum durchführbar.

Auch der Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Arbeit, Rainer Wend (SPD), wandte sich gegen eine Änderung des Gesetzes. "Ich bin auch verärgert über das, was sich in der Preispolitik der Energieversorger abspielt. Ich warne aber davor, deshalb in hektische gesetzgeberische Aktivitäten zu verfallen."

Unterdessen kündigten mit Eon Energie und EnBW auch die letzten beiden der vier großen Versorger höhere Preise an. Bei einer Investorenkonferenz sagte Eon-Energie-Chef Johannes Teyssen, vor allem die gestiegenen Preise für Kohle und andere Energieträger machten es nötig, über die Strompreise nachzudenken.

Zum Umfang einer Erhöhung wollte sich Teyssen nicht äußern. Zahlen werde das Unternehmen aber in den nächsten Tagen vorlegen, kündigte ein Sprecher an. Die Konzerne müssen in diesem Monat Steigerungen bei den Aufsichtsbehörden anmelden, um sie zum Jahreswechsel umzusetzen.

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