Ernst August vor Gericht:Schläge - ja oder nein?

Nun also doch Schläge? Im Prozess um Ernst Augusts Attacke auf einen Hotelier sagt ein Augenzeuge aus, der Prinz habe zugeschlagen. Die Verteidigung wirft dem Opfer vor, sein Leiden inszeniert zu haben.

Ein Aufschneider könnte der Hotelier sein, den Prinz Ernst August im Jahr 2000 in Kenia verprügelt haben soll. Zu einer Zahlung von 445.000 Euro Schmerzensgeld war der Prinz von Hannover damals verurteilt worden - eine weitere Episode im Leben des von der Boulevard-Presse getauften "Prügel-Prinzen" - alles schien bekannt. Dann waren Gerüchte um die Person des Opfers aufgetaucht, Josef Brunlehner habe schon einmal behauptet, er sei mit dem Papst zur Schule gegangen und habe mit seinem Motorboot Wale ohnmächtig gefahren und anderes Seemannsgarn, hieß es in Lamu, einem kenianischen Urlaubsort.

Ernst August vor Gericht: Ernst August steht derzeit mit seinem Anwalt Hans Wolfgang Euler in Hildesheim vor Gericht. Er ist selbst in Berufung gegangen.

Ernst August steht derzeit mit seinem Anwalt Hans Wolfgang Euler in Hildesheim vor Gericht. Er ist selbst in Berufung gegangen.

(Foto: Foto: dpa)

So kann es sein, dass Brunlehner auch im Prozess gegen den Prügelprinzen ein wenig zu dick aufgetragen und seine Blessuren als gravierender beschrieben hat, als sie tatsächlich waren. Für Ernst August eine Möglichkeit, seinen angekratzten Ruf zu retten - darum ist er mit Anwalt Hans Wolfgang Euler im Hildesheimer Landgericht in Berufung gegangen.

Erster Augenzeuge verhört

Am Mittwoch hat nun erstmals ein Augenzeuge im Prozess gegen Ernst August Prinz von Hannover dessen Angriff auf einen Hotelier in Kenia bestätigt. Mit zwei Faustschlägen gegen den Brustkorb sei Brunlehner im Jahr 2000 am Strand niedergeschlagen worden, sagte ein damaliger Angestellter der kenianischen Regierung gestern vor dem Landgericht Hildesheim. Der Täter sei ein weißer Mann gewesen, der mit einer Gruppe mehrerer Männer zuvor an den Strand gekommen sei.

Von einem Schlagring weiß der Augenzeuge nichts: Der weiße Mann habe sich aber über sein am Boden liegendes Opfer gebeugt und es weiter mit Fausthieben bearbeitet. Eine Schlagwaffe in der Hand des Angreifers habe er aber nicht gesehen. Erst als die Gruppe den weißen Mann wegzogen habe, habe Hotelier Brunlehner zu einem Boot fliehen können.

"Nur zwei Ohrfeigen"

Der Augenzeuge der Attacke war damals als Bauingenieur bei dem kenianischen Ministerium für Straßen und öffentliche Arbeiten angestellt, hatte aber nebenbei noch für Brunlehner gearbeitet. Am Tatabend kontrollierte er in dessen Auftrag offizielle Lärmmessungen an dem Traumstrand. Diese waren notwendig geworden, weil sich zahlreiche Hotelgäste und Bewohner luxuriöser Ferienhäuser über den Lärm einer Diskothek Brunlehners beschwert hatten. Ernst August hatte sich über Lärm und Licht der Disco so geärgert, dass er Brunlehner lediglich zwei Ohrfeigen verpasst haben will.

Auf der kurzen Flucht über das Meer habe sich Brunlehner übergeben und Blut gespuckt, sagte hingegen der Augenzeuge, der jetzt im Berufungsverfahren verhört wurde. Man habe sich entschieden "Joe" wieder nach Lamu zurückzubringen und von einem Arzt untersuchen zu lassen. Er selbst habe dann die Polizei verständigt und sei mit den Beamten zum Tatort gegangen, betonte der ehemalige Regierungsangestellte. Bis zu diesem Zeitpunkt habe er aber nicht gewusst, wer der weiße Mann sei.

Die Schläge, für die er bezahlen muss, bestreitet der Chef des Welfenhauses nicht. Bei der Verhandlung im Jahr 2004 hatte eingeräumt, dem Hotelier im Januar 2000 zwei Ohrfeigen gegeben zu haben, mit den Worten "One for the music and one for the light". Dafür verurteilte das Landgericht Hannover den Ehemann von Prinzessin Caroline von Monaco wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 445.000 Euro.

Jetzt will Prinz Ernst August seine Ehre wieder herstellen: Nach einem erfolgreichen Wiederaufnahmeantrag des Prinzen wurde das Verfahren wieder neu aufgerollt. Die Verteidigung wirft dem Hotelier vor, sein Leiden für die Presse inszeniert zu haben.

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