Strahlenskandal:"Genugtuung, keine Freude"

Sechs Jahre nach dem Tod einer Darmkrebs-Patientin hat das Hamburger Landgericht den früheren Leiter der Strahlentherapie am Uni-Klinikum Hamburg-Eppendorf vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen.

"Der Vorwurf war nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen", begründet Richter Rüdiger Göbel am Mittwoch die Entscheidung. Unter der Leitung des heute 62-jährigen Mediziners war die Patientin 1988 nach der "Sandwich-Methode" vor und nach einer Krebsoperation bestrahlt worden.

So fehlerhaft, meinte Oberstaatsanwalt Manfred Wagner in der Anklage, dass die Frau 1999 im Alter von 67 Jahren als Folge der Bestrahlung und nach einem langen und qualvollen Leidensweg an einer Infektion starb.

"Wissenschaftliche Orientierungslosigkeit"

Der Krankheitsverlauf sei auch auf die Behandlung am UKE zurückzuführen, stellen die Richter in ihrem Urteil fest, die Bestrahlung sei mit ursächlich für den Tod gewesen. "Aber daraus ist nicht zwingend auf eine fehlerhafte Behandlung zu folgern", sagt Göbel. Die am UKE praktizierte "Sandwich-Methode" sei Ende der 80er Jahre in einer Zeit der "wissenschaftlichen Orientierungslosigkeit" ein vertretbarer Versuch gewesen.

1990 kamen erste Hinweise auf schädliche Nebenwirkungen der Methode. Sie sorgten für den UKE-Strahlenskandal, der 1993 öffentlich wurde. Der Prozess gegen Hübener, der seitdem vom Dienst suspendiert ist, war der einzige in der Folge des Skandals.

Rund 300 durch Strahlen geschädigte Patienten, die zwischen 1986 und 1990 am UKE behandelt worden waren, hatten Schadenersatz gefordert. Gut die Hälfte wurde abgewiesen.

Die anderen Patienten wurden mit rund elf Millionen Euro entschädigt. Der Rest der bisher ausgezahlten insgesamt knapp 20 Millionen Euro ging an Krankenkassen oder floss in juristische Auseinandersetzungen. Mehr als 200 strafrechtliche Ermittlungsverfahren wurden eingestellt.

"Es war und ist die Entscheidung eines einzigen traurigen Einzelfalls. Es ist keine Entscheidung zu einem Strahlenskandal", betont Richter Göbel zum Urteil gegen Hübener. Einen medizinischen Fehler in der UKE-Therapie für die verstorbene Patientin sieht das Gericht allein in einer Leistenbestrahlung. Für diese trage aber nicht der Beschuldigte, sondern sein damaliger Oberarzt die Verantwortung. "Das ist eine Ausflucht.

Es wird jemand verantwortlich gemacht, gegen den das Verfahren eingestellt worden ist und gegen den die Vorwürfe verjährt sind", kritisiert Patientenanwalt Michael Oltmanns den Richterspruch. Das Urteil sei eine Enttäuschung für die Opfer und "kein erstklassiger Freispruch". Oberstaatsanwalt Wagner, der 9000 Euro Geldstrafe für Hübener gefordert hatte, will seiner Behörde die Revision empfehlen.

"Ich empfinde Genugtuung", sagt der freigesprochene Hübener. "Wenn man zwölfeinhalb Jahre suspendiert ist, kann keine Freude aufkommen." Die beruflichen Nachteile des 62-Jährigen durch das lange Verfahren hatten die Richter mit einem Seitenhieb auf die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten zugute gehalten. Nun will Hübener zurück an das UKE. "Das ist die logische Konsequenz aus dem Freispruch", meint er.

Das will die Krankenhausleitung aber verhindern. Auch nach dem Freispruch für den 62-Jährigen hält das UKE an seiner Suspendierung fest. "Der UKE-Vorstand bleibt davon überzeugt, dass Professor Hübener medizinisch nicht adäquat gehandelt hat", betonte UKE- Vorstandschef Jörg Debatin.

Diese Einschätzung beruhe unter anderem auf gerichtlich festgelegte Schadenersatzzahlungen von fast 20 Millionen Euro. Diese Zahlungen seinen das Ergebnis von Gutachten, die Fehlbehandlungen von Hübener dokumentierten. Debatin: "Der UKE- Vorstand wird alles unternehmen um sicherzustellen, dass Professor Hübener auch in Zukunft im UKE nicht mehr ärztlich tätig werden wird."

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