Prozess um rechtsextremes Mitglied:"Wir wollen ihn los sein"

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Die Münchner SPD möchte einen rechtsextremen Burschenschaftler loswerden, macht aber einen formalen Fehler - der Jurist klagt sich wieder ein.

Jan Bielicki

Die SPD wird eines ihrer Mitglieder vorerst nicht los - trotz dessen Zugehörigkeit zu einer rechtsextremen Burschenschaft. Das Landgericht Berlin erklärte nun den Parteiausschluss des 35-jährigen Juristen Sascha Jung für rechtswidrig. Die Sozialdemokraten hatten Jung aus der Partei geworfen, nachdem die SZ vor zwei Jahren über dessen Rolle in der berüchtigten Münchner Burschenschaft Danubia berichtet hatte.

Als "extrem rechtsextreimistisch" stuft Günther Beckstein die Burschenhaft ein. (Foto: Foto: AP)

Jung war als Sprecher für die Studentenschaft der Korporation aufgetreten, die so genannte Aktivitas, die vom bayerischen Verfassungsschutz in dessen Bericht von 2005 als rechtsextrem eingestuft wird. Auf Veranstaltungen im Haus der Burschenschaft in der Bogenhausener Möhlstraße kamen wiederholt bekannte Rechtsextremisten und Antisemiten zu Wort.

In die Schlagzeilen geriet die Danubia, als einer der neonazistischen Schläger, die 2001 einen Griechen schwer verletzt hatten, im Verbindungshaus Unterschlupf fand. Für Innenminister Günther Beckstein (CSU) ist die Danubia unter den Burschenschaften "eine, die aus unserer Sicht eindeutig rechtsextremistisch ist".

"Wohl oder übel"

Der aus Leipzig stammende Jung war 1990 in die SPD eingetreten. Unter Sachsens Jungsozialisten hatte er einen "Hofgeismarer Kreis" gebildet, der an ultranationalistische Zirkel aus der Weimarer Republik anknüpfte. Nach Abschluss seines Studiums in München bewarb er sich beim Freistaat für die Laufbahn als Staatsanwalt und Richter, wurde wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue jedoch abgelehnt.

Die Münchner SPD muss ihr Mitglied mit dem Parteibuch Nummer 18052852 dennoch weiter in ihren Reihen behalten. Das Landgericht Berlin änderte damit eine Entscheidung des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg, in dessen Bezirk die SPD-Bundeszentrale liegt, aus einem formalen Grund: Die SPD hatte per Vorstandsbeschluss eine Mitgliedschaft in einer der rechten Burschenschaftlichen Gemeinschaft zugehörigen Studentenverbindung - wie der Danubia - für unvereinbar mit einem SPD-Parteibuch erklärt.

Der Vorstand hatte Jung aufgefordert, aus der Danubia auszutreten, und ihn, als er das nicht tat, aus der Mitgliederliste gestrichen. Das Parteiengesetz setze aber vor einen Ausschluss ein Verfahren vor zwei Instanzen eines Parteigerichts, befand das Landgericht und beließ Jung seine SPD-Mitgliedschaft (Az. 56S108/06). Ausdrücklich nicht entschieden habe das Gericht über die Stichhaltigkeit der Gründe für den Parteiausschluss, betonte eine Justizsprecherin.

Den Weg über die eigene Parteischiedskommission wird nun wohl auch die SPD beschreiten. "Wir werden das Urteil daraufhin prüfen", erklärte ein Sprecher des Bundesvorstands. "Wir werden uns wohl oder über noch einmal mit dem Fall beschäftigen müssen", sagt Münchens Parteichef Franz Maget, "aber wir wollen ihn los sein."

© SZ vom 16.6.2007 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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