Duales Rundfunksystem:Wem das Fernsehen dient

Die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender sollten Dienstleister der Demokratie sein. Die privaten haben hingegen keinen kulturellen Auftrag. Trotzdem dürfen auch sie sich nicht alles leisten.

Heribert Prantl

Als vor 55 Jahren die erste deutsche Fernsehanstalt ihren Betrieb aufnahm, waren nicht alle vom neuen Medium begeistert. Der Bundestagspräsident telegraphierte an den Intendanten: "Sah eben das Fernsehprogramm. Bedauere, dass Technik uns kein Mittel gibt, darauf zu schießen."

SWR  "DU NIX DEUTSCH?", Gastarbeiter in Deutschland

Ein Bild aus der SWR-Doku "Du nix deutsch? -Gastarbeiter in Deutschland": Die spanische Gastarbeiter-Familie Pascual mit ihrem ganzen Stolz - einem Fernseher.

(Foto: Foto: SWR)

Das Bedauern hält an. Die Technik, das Fernsehen, die Rundfunkgebühren und die Zahl der Sender haben sich atemberaubend entwickelt, die Zufriedenheit des Publikums nicht.

In den sechziger Jahren gab es eine einheitliche Fernsehnation, die sich allabendlich vor dem einzigen nationalen Fernsehprogramm wie um ein Lagerfeuer versammelte und sich so ins Gemeinwesen integrieren ließ; die Soziologen nannten das formierte Gesellschaft.

Aus dieser formierten Fernsehgesellschaft ist eine disparierte Unterhaltungsgesellschaft geworden. Es gibt nicht mehr nur ein, zwei oder drei öffentlich-rechtlich organisierte Lagerfeuer, sondern Dutzende, bald Hunderte, in ganz verschiedener Größe - die meisten davon privat organisiert.

Und das ehemals einheitliche Fernsehvolk wärmt sich mal hier und mal da; vor allem die Jungen rennen zu privaten Feuerzauberern. "Wärmegeld" zahlt man überall: bei den Öffentlich-Rechtlichen in Form von Gebühren; bei den Privaten in Form von Werbung, die in so kurzer Folge verabreicht wird, dass man unmöglich jedesmal aufs Klo gehen kann.

Grundversorgung: News oder Sex?

Zwischen den Veranstaltern herrscht ein kriegsähnlicher Zustand. Die einen neiden den anderen die Werbung und die anderen den einen die Gebühren. Jeder will den anderen zum Teufel jagen. Aber das geht nicht, weil Gesetzgeber und Bundesverfassungsgericht es so geordnet haben; man nennt das Ganze duales System.

Das höchste Gericht hat versucht, Grundregeln dafür zu entwickeln. Und auch soeben, bei der großen Verhandlung über die Rundfunkgebühren, ging es in Karlsruhe nicht um ein paar Cent mehr oder weniger, sondern um Grundsätzliches: Wie sieht die Zukunft des Fernsehens in Deutschland aus, was bedeutet die Rundfunkfreiheit des Grundgesetzes, was verlangt sie von den öffentlich-rechtlichen Sendern und was von den privaten?

Das Verfassungsgericht hat die Rundfunkfreiheit nicht, wie die Pressefreiheit, als Abwehrrecht gegen Staatseingriffe angelegt, sondern als dienende Freiheit - als Dienstpflicht an der Demokratie.

Die Rundfunkfreiheit soll Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt garantieren; das war besonders wichtig, solange es wenige Sender gab: die mussten die demokratische und kulturelle Grundversorgung der Bürger gewährleisten. TV soll der Gemeinschaft dienen.

Also hat die Politik, als es die kommerziellen Sender zulassen wollten, das Blaue vom Himmel darüber erzählt, wie dienlich das für die Demokratie sein werde: Die Meinungsvielfalt werde noch vielfältiger, die Informationen noch dichter, die Kultur noch besser. In Wahrheit war es so, dass die Union hoffte, mittels der Privaten neue Meinungsmacht zu erlangen.

"Rammeln, Töten, Lallen"

Die "geistig-moralische Wende", die Helmut Kohl beim Amtsantritt als Kanzler propagierte, sollte eine politische Wende in der Medienlandschaft sein. Dem angeblich "linken" öffentlichen wollte man ein "rechtes" kommerzielles Fernsehen entgegensetzen. Das Erwachen aus diesem Traum war überwiegend grässlich.

Die neue Informationsvielfalt bestand vor allem aus "Rammeln, Töten, Lallen". So wurde in der ersten Phase des Privat-TV das Kürzel des Senders RTL übersetzt, der sich mittlerweile seriös gemacht hat. Jetzt sind 9Live, RTL II oder das Deutsche Sportfernsehen Symbol für die Verblödung der Republik.

Wem das Fernsehen dient

In Werbespots stöhnen nackte Frauen unter Angabe einer Telefonnummer. Man kann "Grundversorgung" auch so auslegen. Es gibt zwar Landesmedienanstalten, die so etwas verhindern sollten; aber das funktioniert nicht, weil diese Medienanstalten die Sender ihres Bundeslandes aus standortpolitischen Erwägungen protegieren. Und die Politiker, die einst die Büchse der Pandora geöffnet haben, genieren sich dafür offenbar so, dass sie stumm bleiben.

Privat-TV besteht nicht nur aus Sex und Schrott; es gibt viel seichte, bisweilen aber auch qualitätvolle Unterhaltung, Spielfilme in RTL und Sat, auf die auch ARD und ZDF stolz sein könnten. Die Information bei den Privaten ist Infotainment.

Der Schwerpunkt der Öffentlichen liegt auf politischen Themen, bei den Privaten auf dem Boulevard; Programm und Werbung fließen dort ineinander. Auf ARD und ZDF hat die private Konkurrenz doppelten Einfluss gehabt: Die Öffentlich-Rechtlichen haben sich eine flottere Gangart angewöhnt; das ist gut. Zugleich gibt es zu viel Anpassung im Negativen: Sponsoring, Schleichwerbung, Quotenmanie, Verflachung.

Abklatsch der Privaten unnötig

Gleichwohl: Das öffentlich-rechtliche Fernsehen ist (auch wegen Arte, Phoenix und 3Sat) noch immer gut. Wenn es nicht existierte, müsste man es erfinden. Vor ein paar Jahren verblüffte der US-Medienwissenschaftler Richard Chesney mit der These, nur starke öffentlich-rechtliche Medien wie in Deutschland könnten die US-Demokratie noch retten.

Das Korn Wahrheit darin: Die Demokratie braucht diese Sender, aber nicht als Abklatsch der Privaten. Der Bildungsanspruch darf kein lästiges Beiwerk, das Programm nicht banalisiert, der Programmauftrag nicht verkauft werden. Das bedeutet: Werbung ist zu streichen. Damit nimmt man nur ganz wenige Prozent des Finanzbedarfs ein, es verwischt sich aber so die Grenze zu den Privaten.

ARD und ZDF müssen herunter von der Rutsche des Kommerzes. Sie brauchen, weil sie demokratische Dienstpflicht haben, Geld - aber nicht aus der Werbung und nicht aus einer Spritze, die die Politik kontrolliert. Fernsehjournalismus muss von der Politik, so gut es geht, unabhängig sein.

Das Verfassungsgericht sollte daher, das wäre ein guter Anfang, die TV-Gebühren einfach an die Inflationsrate koppeln. Die Privaten sollten das begrüßen und froh sein, dass es öffentlich-rechtliche Sender gibt. Ansonsten würden die Privaten vom Verfassungsgericht dienstverpflichtet werden, die Vielfalt der Meinungen in ihren Programmen zu zeigen; das würde ihre Kosten steigern und die Gewinne schmälern.

Die Lebenslüge des dualen Systems

Es gilt Abschied zu nehmen von der Lebenslüge des dualen Systems: Sie besagt, dass sowohl die privaten als auch die öffentlichen Sender einen demokratischen und kulturellen Dienstauftrag hätten. Das ist falsch.

Die kommerziellen Sender kennen in erster Linie den Auftrag, Geld zu verdienen. Sie sind nicht Dienstleister der Demokratie. Von den öffentlich-rechtlichen Sendern muss man genau das verlangen - und das kostet. Nicht die Zuschauerquote rechtfertigt daher die Gebühren, sondern die Qualität.

Wenn die Privaten heute keine demokratische Dienstpflicht haben, bedeutet das nicht, dass sie sich alles leisten können. Die Unantastbarkeit der Menschenwürde gilt auch dort - und zumindest darum müssen sich die Medienanstalten kümmern; sonst mag man sie abschaffen. Und die öffentlich-rechtlichen Sender sollten sich ein anspruchsvolles Sendungsbewusstsein leisten.

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