Neonazis:Haftstrafe für Leitfigur der rechtsextremen "Kameradschaft Süd"

Der führende Münchner Neonazi Alexander Maetzing muss ins Gefängnis: Das Amtsgericht verurteilte ihn wegen gefährlicher Körperverletzung und Verstößen gegen das Waffengesetz zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten.

Von Stephan Handel

Maetzings Mittäter Maik P. erhielt drei Jahre und vier Monate. Alexander Maetzing, 27, gilt als zweiter Mann der rechtsextremen "Kameradschaft Süd", deren rund 25 Mitglieder zu den gefährlichsten und gewalttätigsten Neonazis in Bayern gehören.

Ihr Anführer Martin Wiese wurde im September des vergangenen Jahres festgenommen. Er soll einen Sprengstoffanschlag auf das jüdische Gemeindezentrum am Jakobsplatz geplant haben. Wegen dieser Sache will die Generalbundesanwaltschaft Alexander Maetzing wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung anklagen.

Rechte Szene

In dem gestern beendeten Prozess ging es um einen Vorfall am 19. Juli 2003: Alexander Maetzing und Maik P. sollen den 24-jährigen Markus S., ehemaliger Angehöriger der rechten Szene, nach einem Lokalbesuch in Unterschleißheim mit Bundeswehrstiefel getreten und ihn dabei schwer verletzt haben - unter anderem erlitt Markus S. einen doppelten Kieferbruch.

Im Verfahren hatte Maik P. die Schlägerei gestanden, allerdings wollte er nicht getreten, sondern nur mit Fäusten zugeschlagen haben. Für die Strafzumessung ist das von besonderer Bedeutung, denn schwere Stiefel gelten als Waffe - dann liegt die Höchststrafe bei zehn statt bei fünf Jahren. Alexander Maetzing will überhaupt nicht an der Schlägerei beteiligt gewesen sein, vielmehr sei er zum Schlichten gekommen und habe seinen Kumpel von dem am Boden liegenden Opfer weggezogen.

Staatsanwalt Michael Müller glaubt davon kein Wort - für ihn sind beide Männer die Täter. In seinem Plädoyer fordert er hohe Strafen: Vier Jahre für P., drei Jahre drei Monate für Maetzing. Müller führt "generalpräventive Erwägungen" an, er will "ein Exempel statuieren", um den Neonazis wieder einmal in Erinnerung zu rufen, dass das "Stiefeln" bei Schlägereien eine lebensgefährliche Gewalttat ist.

Andere Ansicht

Die Verteidiger der beiden Angeklagten sind natürlich völlig anderer Ansicht. Vor allem bei Maetzing weisen sie darauf hin, dass er kein einziges Mal vorbestraft ist, wahrscheinlich wirklich eine Leistung angesichts der Kreise, in denen er verkehrt. Vor allem: Die Tat habe "nicht den geringsten rechtsradikalen Hintergrund", es sei nicht darum gegangen, einen Aussteiger zu bestrafen.

Vielmehr sei ein Streit wegen eines Mädchens eskaliert. Daher die Forderung der Anwälte: Freispruch für Maetzing, eineinhalb Jahre ohne Bewährung für Maik P.

Da jedoch macht Amtsrichterin Verena Benzler-Herz nicht mit und verurteilt die beiden Angeklagten zu Strafen, die näher beim Antrag des Staatsanwalts liegen als bei dem der Verteidigung. Alexander Maetzing wartet nun in Strafhaft auf die Anklage wegen des Anschlagsplans vom Jakobsplatz.

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