Die Bundesanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen den Bundeswehr-Oberst Georg Klein im Zusammenhang mit der Bombardierung von zwei Tanklastern in Afghanistan im vergangenen Jahr eingestellt. Weder die Vorschriften des Völkerstrafgesetzbuches noch die Bestimmungen des Strafgesetzbuches seien erfüllt, teilte die Behörde mit. Auch das Verfahren gegen einen zunächst verdächtigten Hauptfeldwebel wurde eingestellt.
Bei dem Luftangriff am 4. September 2009 waren bis zu 142 Menschen getötet worden, darunter viele Zivilisten. Klein hatte die Bombardierung der Tanklaster als Kommandeur befohlen. Die Bundesanwaltschaft hatte daraufhin Ermittlungen wegen des Verdachts auf ein Kriegsverbrechen eingeleitet.
Die Behörde kam zu dem Ergebnis, dass Klein und der Hauptfeldwebel davon ausgegangen seien, zum Zeitpunkt des Angriffs hätten sich keine Zivilisten auf der Sandbank des Kundus-Flusses aufgehalten.
Nach "gewissenhafter und immer wieder aktualisierter Prüfung aller ihnen zum Geschehensablauf bekannten Fakten und Umstände" hätten die Offiziere annehmen können, "dass ausschließlich Aufständische vor Ort waren". Die Anordnung des Bombenabwurfs erfülle deshalb nicht den Tatbestand verbotener Methoden der Kriegsführung.