Guttenberg und die Kundus-Affäre:Der Unangreifbare

Am Donnerstag soll Verteidigungsminister Guttenberg vor dem Kundus-Ausschuss aussagen. Doch seine Vernehmung wird immer mehr von parteitaktischen Winkelzügen überlagert.

Peter Blechschmidt

Kann ein Angriff völkerrechtlich zulässig und dennoch militärisch unangemessen sein? Dieser Frage wird sich Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) stellen müssen, wenn er an diesem Donnerstag vor dem Kundus-Untersuchungsausschuss des Bundestags aussagen soll.

Guttenberg; Afghanistan; APN

Guttenberg lehnte es ab, seinen Auftritt vor dem Ausschuss wegen der Trauerfeier für die vier getöteten Soldaten zu verschieben: Die deutsche Politik solle sich nicht von den Taliban beeinflussen lassen. Der Minister (rechts) beim Truppenbesuch.

(Foto: Foto: APN)

In diese Zwickmühle hat die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe den Minister gebracht. Sie hat am Montag das Ermittlungsverfahren gegen den Bundeswehr-Oberst Georg Klein wegen des von ihm angeordneten Bombardements zweier entführter Tanklastwagen am 4. September vorigen Jahres in der Nähe der nordafghanischen Stadt Kundus eingestellt. Klein, so die Begründung, müsse straflos bleiben, weil der Angriff "völkerrechtlich zulässig" war.

Vor dem Hintergrund dieser Entscheidung müsse Guttenberg seine 180-Grad-Wende in der Beurteilung des Luftschlags nun erst recht erklären, sagten am Dienstag der SPD-Verteidigungsexperte Hans-Peter Bartels und sein Grünen-Kollege Omid Nouripour. Kurz nach seinem Amtsantritt hatte Guttenberg Anfang November den Angriff nicht nur als militärisch angemessen, sondern sogar als unvermeidlich bewertet.

Einen Monat später nahm Guttenberg dieses Urteil zurück und nannte den Luftschlag nun "militärisch nicht angemessen". Zur Begründung sagte er, dass ihm bei seiner ersten Beurteilung wichtige Dokumente nicht vorgelegen hätten. Für dieses angebliche Informationsdefizit machte der Minister den damaligen Staatssekretär Peter Wichert und den Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan verantwortlich. Beide wurden entlassen.

Worauf sich die widersprüchlichen Einschätzungen des Ministers tatsächlich gründeten, will die Opposition im Untersuchungsausschuss klären. "Aus der Aktenlage ergibt sich das nicht", meinte Bartels am Dienstag. Die Entscheidung der Bundesanwaltschaft sei vielmehr ein weiterer Hinweis darauf, "wie beliebig die Bewertungen des Ministers waren".

Von einer Beendigung der Ausschussarbeit nach der Aussage Guttenbergs, wie sie nun von der Union vorgeschlagen wird, will die Opposition nichts wissen. "Grotesk" nannte Bartels die Aussage des stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Andreas Schockenhoff, der Untersuchungsgegenstand sei "erschöpft erörtert". Es gehe im Ausschuss nicht um die Schuldhaftigkeit von Kleins Verhalten, sondern um die Kommunikationspannen in der Regierung und in der Bundeswehrführung, sagte Bartels.

Der Grüne Nouripour meinte, der Ausschuss habe den klaren Auftrag, strukturelle Mängel aufzudecken und Vorschläge für ihre Behebung zu machen. Das könne er nicht leisten, wenn er jetzt die Arbeit einstellen würde. Der Linke Paul Schäfer erklärte, mit der Entscheidung der Bundesanwaltschaft sei keine der Fragen nach politischer Verantwortung oder nach Verletzung der Einsatzregeln beantwortet.

Das sieht man auch beim Koalitionspartner FDP so, wenngleich man sich dort mit öffentlichen Äußerungen bedeckt hält. Mit tiefschürfenden neuen Erkenntnissen rechnen allerdings auch die Liberalen nicht.

Kein Spektakel vor der Wahl

Aufklärungsbedarf sieht die SPD hingegen vor allem noch mit Blick auf die Entlassung Wicherts und Schneiderhans. Strittig ist der Verlauf eines Gesprächs zwischen Guttenberg und den beiden Spitzenleuten seines Ministeriums, das der Entlassung der beiden am 25. November vorausging. Guttenberg versichert, er könne für seine Version zwei Zeugen aufbieten; Wichert und Schneiderhan beharren darauf, dass nur eine vierte Person, Guttenbergs Büroleiterin, anwesend war.

Überzogene Angriffe

Im Zweifel will die SPD dies durch eine Gegenüberstellung der Beteiligten im Ausschuss klären. Allerdings ist die Koalition entschlossen, ein solches Spektakel vor der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am 9. Mai zu verhindern. Bevor es dazu kommt, will sie erst einmal den früheren Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) als Zeugen laden.

Solches Taktieren gehört eher in die Abteilung Öffentlichkeitsarbeit als in die Rubrik Aufklärung - ebenso wie der Versuch der Sozialdemokraten, die Vernehmung Guttenbergs zu verschieben. SPD-Obmann Rainer Arnold fand es pietätlos, Guttenberg am Donnerstag, quasi am Vorabend einer Trauerfeier für in Afghanistan gefallene Soldaten, im Ausschuss in die Zange zu nehmen. Union und FDP geben ungerührt zurück, es liege ja bei der Opposition selbst, ob sie sich mit überzogenen Angriffen auf den Minister ungebührlich benehme.

Nach seiner Afghanistan-Reise vorige Woche, bei der Guttenberg seine Verbundenheit mit den Soldaten demonstriert hatte, hält die Union ihren Minister ohnehin für nahezu unangreifbar. Wenn andererseits seine Befragung zwischen einer Regierungserklärung der Kanzlerin zu Afghanistan und der Trauerfeier für die Soldaten wenig Beachtung fände, soll es der Koalition auch recht sein.

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