Verbot von Rockerclubs gefordert:Hells Angels im Visier

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Um die dezentral organisierten Rocker zu verbieten, müsste jedem Club Kriminalität nachgewiesen werden. Das wird schwierig: Dass einzelne Mitglieder verurteilte Straftäter sind, reicht für ein Verbot nicht aus.

S.Höll

Ihr Markenzeichen ist der geflügelte Totenkopf, ihr Gefährt eine Harley Davidson und sie selbst beschreiben sich als Bruderschaft freiheitsliebender Motorradfans. In vielen Ländern aber attestiert die Polizei den Hells Angels, zu Deutsch Höllenengel, enge Verbindungen zur organisierten Kriminalität.

Polizisten demontieren im April 2010 das Vereinsschild der Hells Angels MC Flensburg. Der schleswig-holsteinische Innenminister Klaus Schlie hat örtliche Ableger der Motorradclubs Hells Angels und Bandidos verboten. (Foto: Foto: AP)

Auch in Deutschland standen Mitglieder der 1948 in den USA gegründeten, bekanntesten Rocker-Vereinigung der Welt immer wieder vor Gericht. In den vergangenen Monaten kam es zu schweren Gewalttaten. Rivalisierende Clubs lieferten sich blutige Kämpfe; im März erschoss ein Angehöriger der Hells Angels in Rheinland-Pfalz einen Polizisten bei einer Razzia im Rotlichtmilieu.

Aufgeschreckt durch die wachsende Brutalität verlangen viele Bundesländer, die Vereinigungen zu verbieten - und schauen dabei auf die Hauptstadt. Der Bund, sprich Innenminister Thomas de Maizière (CDU), soll diese Gruppen zerschlagen, landesweit und am besten so schnell wie möglich.

Dabei können die Länder im Prinzip zwar selbst aktiv werden; so wie etwa Schleswig-Holstein, wo Ende April zwei Clubs aufgelöst wurden mit der Begründung, sie seien kein harmloser Biker-Treff, sondern eine kriminelle Organisation. Das Vermögen der Clubs wurde beschlagnahmt, den Mitgliedern untersagt, ihre Embleme weiter öffentlich zu tragen.

Doch anderswo operieren Clubs über Ländergrenzen hinweg. Das Hells-Angels-Mitglied, das im März den Polizeibeamten tötete, gehört zu einer Gruppierung, die in Rheinland-Pfalz, vor allem aber in Nordrhein-Westfalen aktiv sein soll.

Deshalb müsse der Bund handeln, argumentieren die betroffenen Länder, zumal bei isolierten Verboten die Gefahr bestehe, dass sich die vertriebenen Mitglieder unter neuem Namen in einem benachbarten Bundesland ansiedelten und dort für Aufruhr sorgten. Im Bundesinnenministerium ist man über dieses Ansinnen nicht sonderlich erfreut, zumal es recht lautstark vorgetragen wird. Über Verbote rede man nicht, die verhänge man, murrte de Maizière unlängst.

Er will die Clubs nicht warnen; wer sich vor der Zerschlagung fürchten muss, vernichtet womöglich Hinweise auf illegales Treiben. Aber in seinem Haus gibt es auch grundsätzliche Bedenken. Denn ein Verbot nach dem deutschen Vereinsrecht wäre in diesem Fall außerordentlich schwer durchzusetzen. Die Gruppen sind nicht zentral organisiert, es gibt keinen Ober-Chef.

Allein die Hells Angels haben in Deutschland etwa drei Dutzend eigenständige Clubs, hinzu kommen noch die Bandidos, die Outlaws und der Gremium MC mit ihren jeweiligen Untergruppen. Jedem einzelnen Club müsste das Bundesinnenministerium nachweisen, dass er kein Freizeit-Biker-Verein ist, sondern eine kriminelle Vereinigung. Allein die Tatsache, dass ein oder auch mehrere Mitglieder wegen schwerer Straftaten verurteilt wurden, reicht für ein Verbot nicht aus.

In einigen Innenministerien der Länder erkennt man diese hohe Hürde. "Für eine solche Tatsache haben wir bislang keine hinreichenden Belege", heißt es etwa in Mainz. Bei ihrem Frühjahrstreffen Ende Mai in Hamburg wollen die Innenminister von Bund und Ländern deshalb erst einmal beraten, was vernünftigerweise zu tun ist. Denn eines soll auf jeden Fall vermieden werden: Der Bund löst die Clubs auf, die Rocker klagen und gewinnen vor Gericht. "Dann stehen die Hells Angels in ihrer Kutte auf der Straße und feiern auch noch einen Sieg", sagt ein Sicherheitsexperte.

© SZ vom 14.05.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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