Zeitarbeitsbranche:Mindestlohn treibt Keil zwischen Schwarz-Gelb

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Es kracht in der Koalition: Mit ihren Plänen für einen Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche stößt CDU-Arbeitsministerin Ursula von der Leyen bei der FDP auf Ablehnung.

Thomas Öchsner

Derzeit vergeht kaum ein Tag, an dem nicht neuer Streit innerhalb der Koalition ausbricht. Jetzt sind es die Pläne von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) zur Regulierung der Zeitarbeit, die den Arbeitsmarkt-Experten der Koalition sauer aufstoßen.

Die Zeitarbeitsbranche ist eine Welt mit Licht und Schatten: Einerseits werden in ihr viele Arbeitsplätze geschaffen, andererseits verschlechtern sich dabei häufig die Bedingungen für die betroffenen Arbeitnehmer. (Foto: ag.dpa)

Von der Leyen (CDU) will gegen den Missbrauch der Leiharbeit vorgehen und einen Mindestlohn in der Branche einführen. Das geht aus dem Diskussionsentwurf des Ministeriums für ein Gesetz hervor. Die geplante "Lex Schlecker" stößt jedoch bei Gewerkschaften und dem Arbeitgeberverband teilweise auf Kritik.

Von der Leyen hatte bereits vor Monaten angekündigt, aus dem Fall Schlecker juristische Konsequenzen zu ziehen. Deutschlands größte Drogeriekette hatte erst Stammpersonal entlassen und dann den auf die Straße gesetzten Mitarbeitern über eine hausinterne Verleihfirma angeboten, in neuen Filialen für deutlich weniger Geld als Leiharbeiter tätig zu sein.

Drehtüreffekt soll künftig verhindert werden

Diesen sogenannten Drehtüreffekt will die Ministerin künftig verhindern. So soll es Unternehmen zwar weiter möglich sein, Ex-Mitarbeiter als Leiharbeiter wieder einzusetzen. Dann müssen sie aber für die gleiche Tätigkeit den gleichen Lohn erhalten wie die Stammbelegschaft.

Gewerkschaften und Arbeitgeber der Branchen hatten bereits zuvor in Tarifverträgen vereinbart, Methoden à la Schlecker zu verbieten. Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA), Reinhard Göhner, bezweifelt deshalb, "ob eine gesetzliche Regelung wirklich erforderlich ist".

Die in dem Entwurf formulierte Regelung gehe weit über den Fall Schlecker hinaus "und ist deshalb fragwürdig", sagte Göhner der SZ.

Der geplante Mindestlohn soll bis zum 1. Mai 2011 kommen. Von da an können auch Firmen aus den osteuropäischen EU-Beitrittsstaaten Dienstleistungen in Deutschland verkaufen - und die Löhne der hiesigen Wirtschaft unterbieten.

FDP ganz generell gegen Mindestlohn

Dies soll die neue Lohnuntergrenze verhindern. Die Höhe des Mindestlohns soll der Tarifausschuss aus Arbeitgebern und Gewerkschaften vorschlagen, den die Ministerin dann für allgemeinverbindlich erklären kann.

Dagegen gibt es allerdings in der FDP Bedenken: "Wir sehen dafür derzeit überhaupt keine Notwendigkeit", sagte der FDP-Arbeitsmarktexperte Johannes Vogel. Offen ist auch, ob sich Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände in der Branche auf eine Lohnuntergrenze einigen würden.

Der DGB hält die Maßnahmen dagegen für nicht ausreichend: Der Mindestlohn trage dazu bei, "den Fall ins Bodenlose zu verhindern, die groben Ungerechtigkeiten gegenüber den Leiharbeitern werden aber nicht beseitigt".

© SZ vom 16.06.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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