Prozess gegen Magdeburger Zoodirektor:Tigerbabys eingeschläfert

Weil der Vater der Jungtiere kein reinrassiger Sibirischer Tiger ist, hat der Magdeburger Zoo drei Raubtierbabys eingeschläfert. Im Prozess spricht die Staatsanwältin von "Euthanasie".

Die Angeklagten beteuerten, sie hätten sich die Entscheidung nicht leicht gemacht, es seien Tränen geflossen. Im Mai 2008 entschieden der Direktor des Zoologischen Gartens Magdeburg, Kai Perret, und drei seiner Mitarbeiter, Tigerbabys kurz nach ihrer Geburt zu töten. Die drei Jungtiere waren aus ihrer Sicht für die Zucht nicht geeignet, weil ihr Vater "Taskan" kein reinrassiger Sibirischer Tiger ist.

Bengalische Tigerbabys, ddp

2004 freute sich ein Zirkus über diese beiden Bengalischen Tigerbabys. Der Magdeburger Zoo dagegen hat im Mai 2008 drei Tigerbabys eingeschläfert, weil der Vater der Jungtiere kein reinrassiger Sibirischer Tiger ist.

(Foto: ddp)

Nach Auffassung des Magdeburger Amtsgerichts haben die Männer damit gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. Eine drakonische Strafe kommt nun allerdings nicht auf sie zu: Sie wurden lediglich verwarnt.

Der Richter sagte, es habe sich bei dem Nachwuchs um lebende und gesunde Tigerbabys gehandelt - auch wenn sie aus Sicht des Zoos für die Zucht nicht so wertvoll wie reinerbige Tiere gewesen seien. Dies sei jedoch kein triftiger Grund, "Leben zu töten".

Hätte man die Jungtiere am Leben lassen können?

Die Elterntiere waren dem Zoodirektor zufolge im Jahr 2004 im Rahmen eines Zuchtprogramms für Sibirische Tiger nach Magdeburg gekommen. 2008 stellte sich dann jedoch heraus, dass "Taskan" nicht reinerbig ist, sondern in seiner Ahnenreihe auch einen Sumatra-Tiger aufweist - zu diesem Zeitpunkt war das Tigerweibchen allerdings bereits trächtig.

Nach Aussage des Direktors hat sich der Magdeburger Zoo im Anschluss mit Fachleuten über das weitere Vorgehen beraten. Eine Abtreibung sei nicht in Frage gekommen. Am Ende habe es den Entschluss gegeben, "gemeinschaftlich die Jungtiere zu töten, falls uns nicht die Natur diese schwierige Entscheidung abnimmt". Vor dem Einschläfern sei der Nachwuchs betäubt worden.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Zoo vor, nicht ausreichend geprüft zu haben, ob die Jungtiere nicht im Magdeburger oder einem anderen Zoo hätten artgerecht untergebracht werden können. "Hat man tatsächlich alles dafür getan, die Tiere am Leben lassen zu können?", fragte die Staatsanwältin in der Verhandlung - und sprach gar von "Euthanasie".

"Ein Signal an die Zoos"

Die Angeklagten versicherten, es habe keine Möglichkeit gegeben, die kleinen Tiger in Magdeburg zu behalten oder sie artgerecht in anderen Zoos unterzubringen. Die Verteidiger der Angeklagten plädierten deshalb auf Freispruch. Die Staatsanwaltschaft forderte Geldstrafen zwischen 12.600 und 5600 Euro - sofern sich die Männer nach einer Verwarnung etwas zuschulden kommen lassen sollten.

Das Gericht sprach schlussendlich eine Verwarnung gegen Perret und seine drei Mitarbeiter aus. Falls sie innerhalb von zwei Jahren gegen die vom Gericht verhängten Auflagen verstoßen oder sich strafbar machen sollten, müssen sie zudem Geldstrafen zwischen 8100 und 3600 Euro zahlen.

Der Verteidiger des Zoodirektors kündigte an, Rechtsmittel einzulegen. Das Urteil habe eine grundsätzliche Bedeutung. "Das ist ein schwarzer Tag für die Zoolandschaft", sagte Perret. Der Verein animal public aus Düsseldorf, der seinerzeit Anzeige wegen der Tötung der Tiger gestellt hatte, zeigte sich zufrieden. "Es ist ein Signal an die Zoos", sagte ein Vorstandsmitglied. Die Zoos müssten jetzt ihre Zuchtpolitik überdenken.

Die tierschutzpolitische Sprecherin der Grünen in Sachsen-Anhalt, Undine Kurth, teilte mit: "Weiteren Tötungen dieser Art ist mit diesem Richterspruch hoffentlich deutschlandweit ein Riegel vorgeschoben worden."

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