Prozess in Frankreich:30 Jahre Haft für den "Kannibalen von Rouen"

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Barbarische Tat hinter Gittern: Nicolas C. hat einem Mithäftling bei lebendigem Leib mit einer Rasierklinge den Brustkorb aufgeschlitzt. Er habe das Herz seines Zellennachbarn essen wollen, so der Franzose.

Die Vorwürfe, die dem Mann mit dem fast kahl geschorenen Kopf und den auffälligen Tattoos im Gesicht zur Last gelegt wurden, wogen schwer: Nicolas C. soll einen Mitgefangenen grausam gefoltert, getötet - und anschließend Körperteile seines Opfers gegessen haben. Nun wurde der "Kannibale von Rouen" - wie die Medien den 38-Jährigen betiteln - zu 30 Jahren Haft verurteilt. Das Schwurgericht im nordfranzösischen Rouen folgte mit seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Die Medien betiteln Nicolas C. als "Kannibalen von Rouen", nachdem der 38-jährige Franzose seinen Zellennachbarn getötet und dessen Lunge verspeist hatte. (Foto: AFP)

Der Franzose wurde des Mordes sowie der Folter und Barbarei schuldig gesprochen. Er hatte gestanden, einen Mithäftling ermordet und anschließend einen Teil seiner Lunge gegessen zu haben.

Bluttat in einem "Anfall von Aggressivität"

Der wegen mehrerer Gewaltdelikte inhaftierte 38-Jährige hatte laut Anklage sein sieben Jahre jüngeres Opfer im Januar 2007 nach einem Streit grausam gefoltert und dann mit Mülltüten erstickt.

Während des Gewaltexzesses schlitzte C. dem Mann mit einer Rasierklinge den Brustkorb auf. Ein Gerichtsmediziner sagte im Prozess aus, das Opfer habe noch gelebt, als der Angeklagte dessen Brust öffnete.

Er habe das Herz des Toten essen wollen, um "ihm seine Seele wegzunehmen", hatte der Angeklagte gegenüber dem Untersuchungsrichter gesagt. Tatsächlich entnahm er jedoch einen Teil der Lunge. Davon aß der Angeklagte nach eigenem Bekunden ein Stück roh. Den Rest bereitete er anschließend auf einem kleinen Kocher mit Zwiebeln zu.

Gutachtern zufolge handelte der Mann in einem "Anfall von Aggressivität". Experten bescheinigten ihm eine zum Tatzeitpunkt zwar eingeschränkte, aber nicht völlig fehlende Zurechnungsfähigkeit. Daher wurde er für strafrechtlich verantwortlich erklärt.

Die Verteidigung hatte auf Unzurechnungsfähigkeit plädiert und zudem die schwierigen Haftbedingungen in dem Gefängnis der nordfranzösischen Stadt mitverantwortlich gemacht, wo sich der Angeklagte eine elf Quadratmeter kleine Zelle mit dem Opfer und einem weiteren Gefangenen teilen musste.

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